Telefon & Internet
blank
Telefonanschluss ummelden, DSL Flatrate bestellen und vieles mehr, können Sie hier erledigen.
blank
Telefonanschluss ummelden
Call & Surf DSL-Flatrate
Tripleplay T-Home Entertain
Neue Telekom-Tarife
DSL Umzug
iPhone-Angebote
Telekom Umzugsservice
Festnetzanschluss
DSL Neuanschluss
DSL Umzugsservice


Kabelanschluss
blank
Hier können Sie Ihren Kabelanschluss anmelden oder Internet per Kabelanschluss bestellen
blank
Kabelanschluss bestellen
Kabelfernsehen Anmeldung
Kabel Internet


Möbelspedition
blank
Informieren Sie sich über den Umzug per Möbelspedition und lassen Sie sich ein kostenloses Angebot erstellen.
blank
Möbelspedition beauftragen
Möbelspedition Nürnberg
Möbelspedition finden
Möbelspeditionen
Günstige Möbelspedition
Umzugsunternehmen
Umzugsunternehmen finden
Umzugsunternehmen Kosten
Umzugsfirmen Vergleich
Beiladungen Angebote


Lkw mieten
blank
Sie wollen einen Lkw oder Transporter für Ihren Umzug mieten? Hier gibt es die Infos.
blank
Lkw / Transporter mieten
Umzugswagen mieten
Halteverbot bestellen


Nachsendeservice
blank
Einer der wichtigsten Umzugsservices ist der Nachsendeservice der Post.
blank
Post Nachsendeservice
Post Nachsendeantrag
Post Nachsendeauftrag
Nachsendeauftrag Formular
Nachsendeantrag online
Nachsendeservice


T-Home DSL-Pakete
blank
DSL Verfügbarkeit IMAGE 160x120


Umzugskartons
blank
Umzugskartons in allen Größen gibt es hier.
blank
Umzugskartons
Umzugskartons bestellen
Umzugskartons packen
Umzugskartons Berlin
Umzugskisten Tipps


Umzugskosten
blank
Wie teuer ist so ein Umzug und wie kann man Umzugskosten sparen?
blank
Umzugskosten
Umzugskosten sparen
Umzugskosten berechnen
Umzugskosten ARGE
Umzugsangebote einholen
Umzug günstig
Umzug mit Hartz IV
Umzug Preisvergleich
Umzug Kosten sparen
Umzug Werbungskosten
Umzug per Mausklick
Ummelden per Mausklick
Preiswert umziehen
Billig umziehen


Rechtstipps
blank
Das sollten Sie als Mieter unbedingt wissen.
blank
Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag kündigen
Kündigungsschreiben Vorlage
Wohnungsübergabe
Wohnungsübergabeprotokoll
Schönheitsreparaturen
Reparaturen bei Auszug
Endrenovierung
Nebenkostenabrechnung


Einwohnermeldeamt
blank
Was muss ich beim ummelden im Einwohnermeldeamt beachten?
blank
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt Berlin
Wohnsitz anmelden


Ummelden
blank
Tipps zum Thema ummelden beim Umzug
blank
Ummeldeservice
Ummelden per Mausklick
Adressänderung
Adressänderung mitteilen
Auto anmelden
Auto ummelden
Online ummelden


Finanztipps
blank
Egal ob Umzugskredit oder Modernisierungskredit - hier gibts die Infos.
blank
Online Kredit beantragen
Online Privatkredit
Modernisierungskredit
Umzugskredit CreditPlus
Targobank Kreditkarte
Studentenkredit


Umzugsservice
blank
Mit dem Umzugsservice können Sie Ihren Umzug online organisieren.
blank
Umzugsservice
Umzug-Checklisten
Stromanbieter wechseln
Hausratversicherung
Handwerkerbörse
Lagerraum mieten
Studententarife
Mietkaution anlegen
Neue Freunde
Partnersuche


Umzugstipps
blank
Hilfreiche Tipps für Ihren Umzug.
blank
Tipps Strom wechseln
Tipps zur ersten Wohnung
Tipps zum Auszug
Mietkaution Tipps
Möbelstellplan
Halteverbotszone
Umzug nach Deutschland
Umzug Berlin
Umzug Hamburg
Umzug mit Kindern
Umzug mit Tieren


Ratgeber Umzug
blank
Der Ratgeber für den Umzug mit vielen wichtigen Informationen.
blank
Umzugsratgeber
Umzugsplanung
Umzugsauktionen
Umzugshilfe
Sonderurlaub Umzug
Do-it-yourself-Umzug
Erste Wohnung
Wohnungswechsel
Umzug Angebote


Rund um den Umzug
blank
Viele weitere Infos Rund um den Umzug.
blank
Testsieger
Umzug AG
Umzug Rezepte
Umzug Gedichte
Umzugsprüche
Umzugsstudie
Umzugsmarkt
"Das Umzugsbuch"



rand
Tipps zu ersten Anlaufstellen, Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis

Umzug nach Deutschland: Von Anmelden bis Arbeitserlaubnis

Sie planen den Umzug aus Ihrem Heimatland nach Deutschland? Lesen Sie hier, welche Anlaufstellen es für Sie gibt, wo Sie sich anmelden müssen, wo Sie eine Aufenthaltserlaubnis und ggf. eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Wenn Sie nach Deutschland kommen und hier wohnen möchten, müssen Sie sich beim Bürgeramt und/oder der Ausländerbehörde (bzw. dem Ausländeramt) Ihrer Stadt anmelden.
rand_h

Aufenthaltserlaubnis Deutschland EU- bzw. EWR-Bürger
Als Staatsangehörige der Europäischen Union (EU)1 und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 genießen Sie Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.


Beitrittsstaaten

Staatsangehörige der Tschechischen Republik, von Polen, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Sie dürfen eine unselbstständige Erwerbstätigkeit (Beschäftigung) nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben.

Für alle EU- bzw. EWR-Bürger gilt:
blank
umzug Für die Einreise und den Aufenthalt brauchen Sie einen gültigen Personalausweis.
umzug Ein Reisepass ist nicht erforderlich.
umzug Für die Einreise brauchen Sie kein Visum.
umzug Eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie nicht mehr, wenn Sie als Erwerbstätiger oder als
blank Nichterwerbstätiger Freizügigkeit genießen. Stattdessen wird eine so genannte
blank Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung enthält einen Bezug auf Ihr
blank Identitätsdokument, also auf Ihren Personalausweis oder Reisepass.
umzug Die Freizügigkeitsbescheinigung dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und
blank Aufenthalt. Es ist deshalb nur im Ausnahmefall möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
umzug Eine "Aufenthaltserlaubnis EU" gibt es nicht mehr. Familienangehörige, die nicht selbst die
blank Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen
blank Wirtschaftsraumes besitzen, erhalten eine Aufenthaltskarte.
umzug Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie sich nach dem
blank Zuzug bei dem Bürgeramt Ihrer Stadt für Ihre Wohnanschrift anmelden. Um dort die Ausstellung
blank einer Freizügigkeitsbescheinigung zu beantragen, benötigen Sie meist Ihren Pass oder
blank Personalausweis und (falls vorhanden) eine Arbeitserlaubnis der zuständigen Arbeitsagentur.
 

Alle Bürger, die NICHT aus EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz stammen
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den USA können visumfrei nach Deutschland einreisen. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass der beabsichtigte Zweck des Aufenthalts gesetzlich anerkannt ist. Dies kann etwa der Aufenthalt zum Studium, zur Erwerbstätigkeit oder zum familiären Zusammenleben mit einem deutschen oder sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltenden ausländischen Staatsangehörigen sein. Hier gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen.
Aufenthaltserlaubnis Deutschland

Wenn Sie als Staatsangehöriger gerade nach Deutschland eingereist oder zugezogen und im Besitz eines Visums sind, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Erwerbstätigkeit, Studium o. ä.) von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) erteilt worden ist, gehen Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls vor, wie im folgenden beschrieben.

So beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis: Anmelden Ihres Wohnsitzes
blank
umzug Sie sind verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort in Deutschland innerhalb einer Woche bei der Melde-
blank behörde anzumelden. Dazu gehen Sie in Ihrer Stadt zum Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt.
umzug Welche Unterlagen Sie hierzu mitbringen müssen, erfahren Sie meist auf den Internetseiten Ihres
blank zuständigen Bürgeramtes. Meist lassen sich dort die Anmeldeformulare als PDF-Dokumente
blank herunter laden. Oft sind darin der Name und die Adresse Ihres Vermieters anzugeben. Dessen
blank Unterschrift wird heute oft nicht mehr benötigt. Sie müssen Ihren Nationalpass (bzw.
blank Passersatzpapiere) vorlegen, und oft werden auch Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunde,
blank Heiratsurkunde und Familien benötigt.

Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis
blank
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ausländer-behörde. Auf deren Internetseiten finden Sie die entsprechenden Telefonnummern oder E-Mail-Adressen zur Terminvereinbarung. Zu Ihrem Termin bringen Sie für sich und Ihre Familienan-gehörigen, die sich ebenfalls länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten wollen, folgende Unterlagen mit:

umzug vollständig ausgefülltes Antragsformular (Dieses Formular ist oft in verschiedenen
blank Sprachversionen erhältlich.)
umzug Ihren gültigen Nationalpass
umzug 2 Passbilder, die den Richtlinien für Passbilder nach deutschem Recht entsprechen
umzug Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszüge, Arbeitsangebot, s.u.)
umzug Unterlagen, die den (beabsichtigten) Aufenthaltszweck betreffen.
rand_h

So beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis:
blank
Aufenthaltserlaubnis Deutschland Eine Erwerbstätigkeit (unselbstständige Beschäftigung) ist Ihnen nur dann erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist. Das heißt: Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten wollen, um als Arbeitnehmer tätig zu sein, dürfen Sie eine Beschäftigung regelmäßig nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde ausüben. Hierfür müssen Sie meist folgende Unterlagen mitbringen:

umzug falls bereits vorhanden, einen Arbeitsvertrag über die beabsichtigte Tätigkeit
blank (bzw. ein Arbeitsplatzangebot)
umzug eine von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ausgefüllte Stellenbeschreibung (Vorlagen hierfür können
blank Sie oft von den Internetseiten Ihrer Ausländerbehörde herunter laden.)
umzug den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung (Das Formular finden Sie
blank ebenfalls auf den Internetseiten Ihres Ausländeramtes.)

Die Ausländerbehörde klärt die Möglichkeit einer Beschäftigung in einem internen Zustimmungsverfahren mit der örtlich zuständigen Arbeitsagentur. Für die Beteiligung der Arbeitsagentur ist eine gewisse Zeitdauer erforderlich. Sie können also eine Entscheidung nur dann sofort erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Tätigkeit nicht zustimmen muss.

Welche Beschäftigungen zustimmungsfrei und welche zustimmungsbedürftig sind, können Sie der Beschäftigungsverordnung entnehmen. Und das Verfahren und die Zulassung von Ausländern, die in Deutschland leben und eine Beschäftigung ausüben wollen, sind in der so genannten Beschäftigungsverfahrensverordnung geregelt.
rand_h

Wenn Sie sich in Deutschland aufhalten wollen, um selbstständig tätig zu sein, beachten Sie bitte folgende Informationen zu §21 AufenthG. Der Ausländerbehörde müssen Sie in diesem Fall einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit §21 AufenthG
blank
Nur für Staatsangehörige, die keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann Ihnen erteilt werden, wenn:

1. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Die Voraussetzungen von Nr. 1 und Nr. 2 sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 500.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt gegebenenfalls unter Einbeziehung fachkundiger Stellen (wie z.B. Industrie- und Handelskammern (IHK)).

Zur Prüfung der Voraussetzungen ist grundsätzlich die Vorlage eines vollständigen Firmenprofils, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee, erforderlich. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen meist auf den Internetseiten des Ausländeramtes zur Verfügung.

Oft sind es diese:
umzug Firmenprofil / Company Profile
umzug Businessplan / Business Plan
umzug Geschäftskonzept / Concept
umzug Kapitalbedarfsplan / Capital Requirements
umzug Finanzierungsplan / Capital Budget
umzug Ertragsvorschau / Business Forecast
umzug Lebenslauf /Curriculum Vitae
umzug Merkblatt Krankenversicherungsschutz
umzug Ertragsvorschau / Business Forecast
Aufenthaltserlaubnis Deutschland

Wenn Sie z.B. selbstständiger Architekt, Künstler, Sprachlehrer oder in einem anderen Beruf freiberuflich tätig sind, müssen Sie kein Firmenprofil und keinen Businessplan vorlegen. Die Ausländerbehörde prüft Ihren Antrag anhand Ihres Lebenslaufs, Ihrer Berufserfahrung und Qualifikationen sowie eventuell vorhandener Referenzen.

Trotzdem sollten Sie die erfolgreiche Finanzierung Ihres Vorhabens belegen. Hierfür finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Ausländerbehörde oft ein entsprechendes Formular (z.B. Ertragsvorschau / Business Forecast). Bevor Ihnen die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie eine eventuell erforderliche Erlaubnis zur Ausübung Ihres Berufs vorlegen.

Unternehmensgründer, die älter sind als 45 Jahre, müssen zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen. Dies setzt voraus, dass sie mit 65 Jahren voraussichtlich über ein Vermögen von mindestens 180.000 Euro für ihren Ruhestand verfügen werden!

Ihr Ausländeramt kann Ihren Antrag schneller bearbeiten, wenn Sie alle Formulare vollständig ausfüllen und in zweifacher Ausfertigung dem Antrag beifügen. Trotzdem müssen Sie für die Prüfung Ihres Antrags mindestens 8 Wochen einplanen! Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei Ihrer Ausländerbehörde vorliegen.

Bei Genehmigung Ihres Antrags erteilt Ihnen Ihre Ausländerbehörde üblicherweise eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 1 bis 3 Jahren. Ob Ihre Aufenthaltserlaubnis dann verlängert werden kann, wird anhand der Angaben Ihres Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten in einem Prüfungsbericht entschieden.

Bei vielen Fragen zum Thema Selbständigkeit in Deutschland können Sie sich oft telefonisch oder per E-Mail an Ihre zuständige Ausländerbehörde oder an Ihre IHK wenden.

Wenn Sie sich in Deutschland zum Familiennachzug zu einem deutschen oder ausländischen Familienangehörigen oder zum Studium aufhalten wollen, müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen beachten. Ein Visumverfahren ist auch hier nicht erforderlich.

Kosten der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr kostet 60 €. Für minderjährige Kinder wird jeweils die Hälfte fällig.
rand_h

Lesen Sie auch:
blank
"Umzug nach Deutschland: Die 'Basics" (Grundlegende Tipps zum Umgang mit Behörden und anderen Anlaufstellen in Deutschland)
"Umzug nach Deutschland: Von Telefonanschluss und Internet über Kabelanschluss bis GEZ" (Tipps zum Bestellen und Einrichten von Kommunikationsanschlüssen in Deutschland)
blank



rand_h
1 EU: Belgien, Bulgarien*, Dänemark, Estland*, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland*, Litauen*, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen*, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakische Republik*, Slowenien*, Spanien, Tschechische Republik*, Ungarn*, Zypern

* = Beitrittsstaaten (s.u.)

2 EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein







rand
Angebot
blank
Targobank Studentengirokonto



Spartipp
blank
Banner 120x600 Direkteinsprung Bestellprozess Gif
 
rand_h
All Rights Reserved © 2004-2008 Pronto Business Media GmbH
Home | Impressum | Kontakt | AGB | Partner | Sitemap | Suche
 
umzug.info ratgeber für den umzug
rand_h