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| Ratgeber |
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Es bedarf schon eines größeren Wagens, um den Hausrat bei einem Umzug zu verstauen und zu transportieren. Und da tut sich ein Problem auf: Wo parkt man diesen Wagen während des Be- und Entladens? Den Luxus freier Parkplätze vor der eigenen Haustür werden wohl nur Wenige genießen können. Gerade bei Umzügen in der Stadt ist es nicht leicht, einen Platz für die großen LKWs und Sprinter zu finden.
Daher ist es ratsam, für den Tag des Umzugs mobile Halteverbotszonen und Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Mit diesen kann man sich auch dort einen Stellplatz sichern, wo in der Regel viele Fahrzeuge parken und man keine Lücke finden würde. Ausnahmeregelungen erlauben, den Umzugs-Transporter in Halteverbotszonen abzustellen oder in einer Fußgängerzone.
Die Halteverbotszone kostet eine geringe Gebühr, bringt aber nicht zu unterschätzende Vorteile: Man spart Zeit bei der Parkplatzsuche und kann den Transporter direkt vor der Tür parken, hat so kürzere Wege, die man schwere Möbel und Kisten tragen muss.
Mit Stühlen, Kisten oder Absperrband sollte man seinen gewünschten Parkplatz jedenfalls nicht reservieren. Denn was Wenige wissen: Dies kann eine Behinderung des Straßenverkehrs darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Mit einer amtlich genehmigten Halteverbotszone ist man auf der sicheren Seite.
Anlaufstellen für die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsämter, die Stadtverwaltung und die Landratsämter. |
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| Beantragung einer mobilen Halteverbotszone |
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Sind vor der Haustür zwar Parkplätze vorhanden, aber ständig belegt, kann man die Einrichtung einer so genannten mobilen Halteverbotszone beantragen. Den Antrag sollte man mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzug schriftlich stellen. Es genügt ein formloses Schreiben, einige Städte und Gemeinden stellen online auch Musterschreiben zur Verfügung. Enthalten sollte das Schreiben in jedem Fall: |
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den Vor- und Zunamen |
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die neue Adresse |
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eine Telefon- und falls vorhanden eine Faxnummer, unter der man vor dem |
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Umzug zu erreichen ist |
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die Örtlichkeit, an der die Halteverbotszone eingerichtet werden soll |
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das Umzugsdatum und der Zeitraum, den man für den Umzug benötigt |
Für die alte und die neue Adresse muss jeweils gesondert eine Halteverbotszone beantragt werden.
Soll der Umzugswagen am Tag des Umzugs im absoluten Halteverbot abgestellt werden, benötigt man noch eine Ausnahmegenehmigung. Diese erhält man nach Antragstellung ebenfalls bei den oben genannten Anlaufstellen.
Bei der Antragstellung sollte man unbedingt die Länge des eingesetzten Transporters beachten, damit ausreichender Platz reserviert werden kann. Ein Sprinter benötigt zum Beispiel etwa 8 Meter Länge, ein 7,5-Tonner um die 12 Meter.
Auch das Zeitpolster sollte man nicht zu knapp kalkulieren, um ausreichend Zeit zum Be- und Entladen zu haben.
| Kennzeichnen der Halteverbotszone |
Nach der Antragstellung erhält man eine Straßenverkehrsbehördliche Anordnung und ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen von Verkehrszeichen. Denn die Halteverbotszone muss als solche gekennzeichnet werden.
Für mobile Halteverbotszonen gibt es amtliche „mobile“, also leicht anzubringende und wieder zu entfernende Schilder. Diese erhält man gegen zusätzliche Gebühren bei Fachhändlern oder kann sie etwa bei der Stadtverwaltung ausleihen.
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Auf der Vorderseite der Schilder vermerkt man das Umzugsdatum sowie Anfang- und Endzeit des Umzugs. Auf der Rückseite notiert man Telefonnummer und Adresse. Den Zeitraum der Aufstellung vermerkt man im Aufstellungsprotokoll.
Wichtig: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Schilder spätestens 72 Stunden, in einigen Bundesländern auch 94 Stunden, vor dem Umzug angebracht werden. So sollen alle Anwohner eine Chance haben, Notiz davon nehmen zu können.
Falls der gewünschte und gekennzeichnete Parkplatz doch belegt sein sollte, kann man sich einfach an Polizei oder Verkehrswacht wenden. Diese werden dann, falls nötig, das widerrechtlich parkende Fahrzeug abschleppen lassen.
Firmen beauftragen
Um die Einrichtung der Halteverbotszone kann man sich selbst kümmern, was kostengünstiger ist, allerdings ist man dann auch selbst für An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau des Schildes zuständig. Zieht man in eine weiter entfernte Stadt, ist das eher unpraktisch. Man kann jedoch auch eine Firma damit beauftragen. Mittlerweile gibt es verschiedene Firmen, die sich auf die Einrichtung von Halteverbotszonen spezialisiert haben. Sie kümmern sich um die behördliche Anmeldung, leihen die Schilder, stellen diese auf und räumen sie auch wieder ab.
Auch Umzugsunternehmen und Möbelspeditionen bieten ihren Kunden oft den Service an, eine Halteverbotszone zu beantragen und einzurichten.
Gebühren
Die Einrichtung einer Halteverbotszone kostet Gebühren. In der Regel kostet die Genehmigung der Halteverbotszone zwischen 20 und 40 Euro, kann je nach Stadt, nach Länge der Haltezone und nach der gewünschten Dauer auch deutlich teurer sein. Dazu kommt die Gebühr für das Leihen der Schilder.
Die Beauftragung einer Firma ist in der Regel nicht viel kostspieliger. Hier unterscheiden sich die Preise stark nach den Städten: In Berlin ist man mit beispielsweise schon mit 50 Euro (inklusive Gebühren) dabei, in anderen Städten zahlt man zwischen 80 und 120 Euro – zuzüglich den Kosten für die Genehmigung der Halteverbotszone. |
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Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, finden sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.
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