Kostenübernahme durch das Jobcenter

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Es liegt in der Natur der Sache, dass Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet) oft nicht das nötige Kleingeld haben, um einen Umzug zu finanzieren. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass das Jobcenter die Kosten für einen Umzug übernimmt. Die Umzugsberater vom Umzugsunternehmen Hannover beraten Sie gerne, wenn es um die Kostenübernahme eines Umzugs durch den Staat geht.

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Grundrecht auf Freizügigkeit gilt auch für Leistungsempfänger

Das Recht auf die freie Wahl des Wohn-und Aufenthaltsortes ist in Deutschland als Grundrecht in Artikel 11 des Grundgesetzes normiert. Dieses Grundrecht gilt auch für Empfänger vom Arbeitslosengeld 2. Das Problem: Die Regelsätze reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten für einen Umzug zu decken. Wir geben Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick darüber, wann Sie die Kosten für einen Umzug auf das Jobcenter abwälzen können und welche Kosten übernommen werden.

Umzug auf Druck des Jobcenters

Grundsätzlich muss beim Umzug mit Hartz 4 unterschieden werden, ob dieser freiwillig oder auf Druck des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter kann Sie nicht zum Umziehen zwingen. Allerdings kann der Leistungsträger Sie auffordern, zum Zweck der Kostensenkung nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, wenn die derzeitige Wohnung aus seiner Sicht nicht angemessen ist. Dies kommt auch nicht selten vor, da die Jobcenter oft wenig zeitgemäße Kriterien anlegen, um die Angemessenheit zu prüfen. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten und ihr nicht nachkommen, drohen Ihnen finanzielle Nachteile, da das Jobcenter die Mietkosten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nur noch in Höhe der festgelegten Angemessenheit übernimmt.

Wenn Sie sich aufgrund des Drucks durch eine Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter entscheiden umzuziehen, muss das Jobcenter die Kosten für den Umzug in jedem Fall übernehmen.

Achtung:

Auch wenn Sie aufgrund einer Aufforderung durch das Jobcenter umziehen müssen, begründet dies keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrem Vermieter. Sie sind daher verpflichtet, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Dies gilt auch, wenn Ihr Mietvertrag einen langfristigen Verzicht auf das Kündigungsrecht enthält.

 

Freiwilliger Umzug: Wann zahlt das Jobcenter?

Auch bei einem freiwilligen Umzug ist es grundsätzlich möglich, dass das Jobcenter die anfallenden Kosten übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn der Umzug aus anderen Gründen erforderlich ist und ohne die Kostenübernahme eine andere Wohnung nicht in angemessener Zeit gefunden werden kann. Ob das Jobcenter die Kostenübernahme anerkennt oder nicht, ist abhängig von einer Überprüfung des für den Umzug angeführten Grundes.

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Ein freiwilliger Umzug muss beim Jobcenter beantragt werden.
Die Beweispflicht für die Notwendigkeit des Umzugs liegt beim Leistungsempfänger. Außerdem sollten Sie beachten, dass das Jobcenter die Kosten für den Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in der Regel nur dann genehmigt, wenn Sie in dieser Stadt ein konkretes Jobangebot haben.

Diese Gründe erkennt das Jobcenter unter anderen für einen freiwilligen Umzug an:

  • Kündigung der alten Wohnung durch den Vermieter
  • Neuer Arbeitsplatz macht einen Umzug notwendig
  • Erhöhter Wohnraumbedarf durch Familienzuwachs
  • Auszug aus der ehelichen Wohnung nach einer Scheidung
  • Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung, wenn Sie älter als 25 Jahre sind

Folgende Gründe werden nicht anerkannt:

  • Mietmängel in der alten Wohnung, die beseitigt werden können
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung, wenn Sie 25 Jahre alt oder jünger sind (Ausnahmen sind möglich, etwa bei Schwangerschaft oder einem Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt)
  • Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz
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Das müssen Sie bei Umzügen mit Sozialleistungen beachten

Auch wenn Sie eine Zusage für die Kostenübernahme durch das Jobcenter haben, ist nicht garantiert, dass auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen getragen werden. Dazu ist das Jobcenter nur verpflichtet, wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage sind, einen selbst organisierten Umzug durchzuführen. Als Gründe wurden in der Vergangenheit etwa hohes Alter, Behinderung oder eine chronische Krankheit anerkannt. Wenn das Jobcenter Ihnen die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen zusichert, müssen Sie drei verschiedene Angebote einholen und einreichen Bei Leistungsgleichheit zwischen den Angeboten sind Sie verpflichtet, sich für die günstigere Option zu entscheiden.

 

 

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn Sie keinen Komplettumzug mit einem Unternehmen genehmigt bekommen, übernimmt das Jobcenter die folgenden Kosten:
– Miete für einen Umzugswagen oder Transporter
– Ausgaben für Umzugskartons und anderes Packmaterial
– verpflichtende Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
– Ggf. Erstausstattung für die Wohnung und benötigte Möbel
– 50 Euro Helferpauschale für Verköstigung und Vergütung von Umzugshelfern
– Kosten für die Mietkaution als zinsloses Darlehen
– In Einzelfällen übernimmt das Arbeitsamt außerdem Kosten für die Wohnungssuche (wie etwa die Kosten für Zeitungsannoncen oder Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen.

Achtung: Die Kosten für eventuell erforderliche Renovierungskosten werden vom Jobcenter nicht übernommen, da es den Hartz-4-Empfängern möglich ist, bereits renovierten Wohnraum zu mieten. Um Kosten zu sparen, sollten Sie derartige Renovierungen daher mit Freunden durchführen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Renovierungen in ihrem neuen Mietvertrag vorgesehen sind.
Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Die Kosten und der Aufwand für einen Umzug hängen auch wesentlich mit der Menge des Umzugsguts zusammen. Scheuen Sie daher nicht, die Gelegenheit für eine Entrümpelung zu nutzen.

Welches Jobcenter ist für Ihren Umzug zuständig?

Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen, ergibt sich regelmäßig auch die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters. In solchen Fällen werden die den Umzug betreffenden Belange von beiden Jobcentern geteilt bearbeitet.
Altes Jobcenter: Kosten im Rahmen der Wohnungssuche (etwa Inserate) sowie Übernahme der Umzugskosten
Neues Jobcenter: Genehmigung des Umzugsantrags sowie ggf. Übernahme der Mietkaution.

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CHECKLISTE FÜR DEN ANTRAG BEIM JOBCENTER

Der Antrag für die Genehmigung Ihres Umzugs muss in jedem Fall durch sein, bevor Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben. Deshalb sollten Sie bereits Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter aufnehmen, wenn Sie beschließen, umzuziehen. Den Antrag selber stellen sie dann, wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben. Dieser Antrag sollte folgende Informationen enthalten: Dabei sollten Sie alle verfügbaren Belege anfügen. Die für den Antrag notwendigen Formulare stellt Ihnen Ihr Sachbearbeiter zur Verfügung.

Wichtig für den Antrag:

  • Grund für den geplanten Umzug
  • Höhe der zu erwartenden Miete sowie der Nebenkosten
  • Aufstellung der weiteren anfallenden Kosten
  • Adresse der neuen Wohnung
  • Eventuell Gründe, die die Beauftragung eines Umzugsunternehmens rechtfertigen könnten
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