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| Mietrecht |
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Rechtliches zur Kündigung eines Mietvertrags:
Eine ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für den Mieter gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB drei Monate. Beachten Sie ggf. individuell getroffene Vereinbarungen.
Der Kündigungsgrund ist grundsätzlich anzugeben.
Das Kündigungsschreiben muss von den Mietern der Wohnung handschriftlich unterschrieben sein und ist erst dann wirksam, wenn es dem Empfänger zugeht. Senden Sie die Kündigung daher am besten per Einschreiben und Rückschein an den Vermieter. |
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Absenderangabe:
Vorname/n und Nachname/n des oder der Mieter, Anschrift des/der Mieter
Adressfeld des Vermieters:
Einschreiben / Rückschein
Vorname und Nachname des Vermieters
bzw. der Wohnungsgesellschaft
Angabe des Ansprechpartners
Straße / Haus-Nr.
PLZ Ort
Ordentliche Kündigung des Mietvertrages zwischen Ihnen und Vornamen, Nachnamen des bzw. der Mieter, Angabe der Art und des Ortes der Wohnung, ggf. Wohnungs-Nr. zum xx.xx.xx
Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Vermieter),
oder: Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist kündige/n ich/wir hiermit den bestehenden Mietvertrag fristgerecht zum xx.xx.xx, da (Angabe des Kündigungsgrundes, z.B.: ich berufsbedingt nach xxxx umziehen werde / da wir eine größere Wohnung benötigen / da ich/wir eine eigene Immobilien erworben habe/n, die ich/wir selbst bewohnen werden / da ich nach Australien auswandere. )
Mit Vertragsende erlischt auch die Ihnen auf Widerruf erteilte Ermächtigung zur Abbuchung der monatlichen Miete von meinem Konto.
Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Nennung eines Termins für die Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe.
Alternativ:
Die Übergabe der geräumten Räume sowie der Schlüssel erfolgt am xx.xx.xx. Bitte bestätigen Sie uns den Termin und diese Kündigung schriftlich.
Wir bedanken uns für das stets angenehme Mietverhältnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
handschriftliche Unterschrift/en des bzw. der Mieter |
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