Rechtliches zur Auflösung eines Mietvertrags: Eine ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Die gesetzliche Frist beträgt für den Mieter gemäß Mietrecht § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB drei Monate. Beachten Sie ggf. individuell getroffene Vereinbarungen. Der Kündigungsgrund ist grundsätzlich anzugeben.
Die Mitteilung muss von den Mietern der Wohnung handschriftlich unterschrieben sein und ist erst dann wirksam, wenn es dem Empfänger zugeht. Senden Sie das Schreiben daher am besten per Einschreiben und Rückschein an den Vermieter. |