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| Informieren Sie Banken, Versicherungen, Verwandte und Freunde über Ihre Adressänderung |
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| Sie ziehen um und Ihre Adresse ändert sich. Das heißt, dass all Ihre Kontakte über Ihre Adressänderung informiert werden müssen. Hierbei müssen Sie an Verwandte und Freunde denken, aber auch an offizielle Stellen und Vertragspartner wie Banken, Versicherungen und Krankenkassen. Wie Sie das planen und praktisch erledigen, lesen Sie hier. |
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Ein einfaches Tool: Ihre Adressänderungs-Liste Starten Sie mit einer übersichtlichen Adressänderungs-Liste, die Sie in 4 Spalten einteilen:
1. Wen informieren?
Hierunter listen Sie alle Namen von Freunden, Verwandten, Vertragspartnern und anderen Stellen auf, die Sie informieren sollten.
2. Wie informieren?
Hierunter notieren Sie, ob Sie Ihren Kontakt per E-Mail, Postkarte, Brief, Telefon, online oder ggf. persönlich informieren möchten.
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3. Was beifügen?
Bei Vertragspartnern und offiziellen Stellen ist es sinnvoll, eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes als Beleg für Ihre Adressänderung beizufügen.
4. Erledigt?
In dieser Spalte protokollieren Sie, sobald Sie Ihre Adressänderung dem jeweiligen Kontakt bekannt gegeben haben. Haken Sie den jeweils erledigten Punkt ab und notieren Sie sich das Erledigungsdatum für eventuelle Rückfragen. |
Wen müssen Sie über Ihre Adressänderung informieren?
Ihr Einwohnermeldeamt ist eine der wichtigsten Stellen, bei denen Sie Ihre Adressänderung angeben müssen. Beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes müssen Sie sich innerhalb von einer Woche nach Einzug in Ihre neue Wohnung an- bzw. ummelden. Entsprechende Formulare zum Herunterladen und weitere Informationen zur An- bzw. Ummeldung, wie z.B. die Adresse und Öffnungszeiten des für Sie zuständigen Einwohnermeldeamtes und die benötigten Dokumente, finden Sie im Internet. Eine Kopie der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über Ihre An- bzw. Ummeldung bzw. eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises, auf dem Ihre Adresse geändert wurde, können Sie als Beleg für Ihre Ummeldung bei weiteren Stellen wie Versicherungen und Banken verwenden. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, denken Sie auch daran, den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu lassen. |
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| Als Fahrzeughalter sind Sie außerdem verpflichtet, Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn Sie innerhalb des gleichen Stadt- bzw. Landkreises umziehen. Wenn Sie noch einen alten Fahrzeugschein besitzen, wird die Adressänderung in diesem vorgenommen. Ziehen Sie in einen anderen Stadt- bzw. Landkreis, dann müssen Sie bei Ihrem nun zuständigen Straßenverkehrsamt ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. Sie erhalten eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Beim Straßenverkehrsamt müssen Sie persönlich erscheinen (oder ggf. einen bevollmächtigten Vertreter senden). |
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| Familie, Freunde und Bekannte informieren Sie wahrscheinlich teilweise persönlich, teilweise telefonisch. Damit Sie niemanden vergessen, empfiehlt sich hier eine E-Mail an alle. Oder Sie senden ein paar Postkarten von Ihrem neuen Wohnort. Das empfinden viele als persönlicher als eine E-Mail. Wenn es schnell gehen soll, greifen Sie auf das große Angebot an Postkarten zurück, das es auf dem Markt gibt. Wenn Sie Zeit haben, gestalten Sie Ihre eigene Karte, die Sie in einem Briefumschlag versenden. Diese Gelegenheit können Sie auch nutzen und gleich zu einer Einweihungsparty einladen. |
| Ihren Arbeitgeber sollten Sie persönlich informieren. Wenn Sie selbständig sind und sich der Sitz Ihrer Firma ebenfalls verändert, sollten Sie Ihre Kunden rechtzeitig anschreiben und über Ihren Standortwechsel informieren. |


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Versicherungen und Krankenkassen bitten oft um einen Beleg für Ihre Ummeldung, aus dem Ihr neuer Wohnsitz hervorgeht. Hier ist es sinnvoll, die Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. eine Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres geänderten Personalausweises mitzuschicken.
Es empfiehlt sich, zunächst das Service Center Ihrer Versicherung bzw. Krankenkasse oder ggf. Ihren persönlichen Kundenbetreuer anzurufen. Aus einem Wohnungswechsel ergeben sich außer der Adressänderung ja auch oft auch noch weitere Änderungen:
Bei Ihrer Hausratversicherung ändert sich das zu versichernde Objekt. Vielleicht gehört zu Ihrer neuen Wohnung eine abschließbare Einzelgarage, während Sie vorher in der zu Ihrer alten Wohnung gehörenden Tiefgarage parkten.
Auch in Ihrer Rechtsschutzversicherung müssen Sie vielleicht beim Mietrechtsschutz das neue Wohnobjekt angeben. Oder Sie wohnen jetzt im eigenen Haus und Sie benötigen keinen Mietrechtsschutz mehr.
Vielleicht wohnen Sie jetzt auch ganz in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes, während Sie vorher eine sehr lange Fahrt zur Arbeit hatten. Dann können Sie vielleicht auch gleich in der Kilometer-Klasse Ihrer Kraftfahrzeugversicherung herunter gestuft werden.
Solche Änderungen können die Kundenberater in den Service Centers gleich mit Ihnen telefonisch durchgehen. Sie erhalten dann meist innerhalb weniger Tage die entsprechenden Unterlagen zur Unterschrift. |
| Außerdem erfahren Sie so, welche Formulare und Belege Sie ggf. einsenden müssen. Oft finden Sie auch auf den Internet-Seiten der Krankenkassen bzw. Versicherungen Formulare zur Adressänderung, entweder zum Herunterladen oder zum Ausfüllen online.
Ihre Krankenkasse sendet Ihnen nach erfolgter Adressänderung eine neue Versichertenkarte zu. Bis zum Eingang Ihrer neuen Karte behält Ihre bisherige Karte ihre Gültigkeit. |
| Banken haben meist standardisierte Änderungsformulare (für Namens- oder Adressänderungen o.ä.), die Ihre Unterschrift erfordern und die Sie meist im Internet finden. Wie bei Versicherungen lohnt sich aber auch hier der vorherige Anruf. Wenn Sie Ihren Kundenberater persönlich kennen, können Sie ggf. Belege wie einen geänderten Personalausweis auch einscannen und per E-Mail an diesen senden. Ggf. lohnt es sich auch, über den Wechsel der Bank nachzudenken, wenn Sie dadurch bessere Konditionen oder einen persönlicheren Service erhalten können. |
| Ihr Finanzamt informieren Sie per Brief über Ihre Adressänderung. Hierzu sind Sie zwar nicht verpflichtet Ihr Finanzamt erfährt von Ihrer Adressänderung ja spätestens bei Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung. Es ist aber sinnvoll, das Finanzamt zu informieren, wenn Sie z.B. noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen Ihres Finanzamtes erwarten. Vergessen Sie nicht, beim Schriftwechsel mit dem Finanzamt immer Ihre Steuernummer anzugeben. Die Adresse auf Ihrer Lohnsteuerkarte muss übrigens nicht geändert werden. Wenn nach Ihrem Umzug ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist, wird dieses Ihre Unterlagen beim bisherigen Finanzamt anfordern. |
| Denken Sie auch daran, Ihre Rentenversicherung, Familienkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder andere offizielle Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren. |
Dem Kindergarten bzw. der Schule Ihrer Kinder oder Ihrer Hochschule sollten Sie ebenfalls eine Information über Ihre neuen Kontaktdaten geben. Wenn Sie innerhalb der gleichen Gemeinde bzw. des gleichen Schulbezirks umziehen, dient dies der Erreichbarkeit auch in Notfällen bzw. der reibungslosen Kommunikation. Wenn Sie in einen anderen Schulbezirk ziehen, melden Sie Ihre Kinder rechtzeitig in der neuen Schule bzw. Kindertagesstätte an und in der alten Schule bzw. KiTa ab.
Informieren Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über Ihre Adressänderung und melden Sie Ihren Fernseher und Ihr Radio um. Auf den Internetseiten der GEZ finden Sie hierfür einen Online-Service, mit dem sich ein entsprechendes Formular ausfüllen und ausdrucken lässt. |
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| Melden Sie Telefon und Internet sowie Ihren TV-Kabelanschluss rechtzeitig um bzw. ab und an. Am besten, Sie vergleichen im Internet vorher Informationen Ihrer Telefongesellschaft und anderer TK-Anbieter und Informationen Ihres Kabelanbieters mit anderen Anbietern. Manchmal können auch eine Kündigung des alten Anschlusses und der Abschluss eines neuen Vertrages günstiger sein. In anderen Fällen lohnt es sich, einfach eine Adressänderung und entsprechende Ummeldung des Anschlusses bei der gleichen Gesellschaft vorzunehmen. In jedem Fall sollten Sie die Anschlüsse für die neue Wohnung frühzeitig beantragen, damit Sie hier nicht lange auf einen Termin warten müssen. Denken Sie außerdem daran, Ihrem Mobilfunkanbieter Ihre neue Adresse mitzuteilen. |
| Vergessen Sie nicht, Verlage über Ihre Adressänderung zu informieren, bei denen Sie Zeitungs- oder Zeitschriften-Abonnements haben. |
| Vereine, Clubs oder Fitnessstudios sollten Sie ebenfalls über Ihre neue Anschrift benachrichtigen, damit Sie z.B. Vereinszeitschriften nach wie vor erhalten. Wenn Ihr neuer Wohnort zu weit entfernt ist, um den gleichen Verein oder Club bzw. das gleiche Fitnessstudio weiter zu nutzen, lesen Sie in Ihrem Vertrag gegebenenfalls genau nach, wie die Umzugsklausel lautet. Oft lassen sich auch mehrjährige Verträge kündigen, wenn der neue Wohnort z.B. mehr als 50 km entfernt liegt. Kündigen Sie per Einschreiben mit Rückschein, legen Sie eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung oder Ihres geänderten Personalausweises bei und geben Sie Ihre Bankverbindung für die Rückerstattung Ihrer Beiträge seit Ihrem Umzugstermin an. |
| Informieren Sie auch den von Ihnen genutzten Versandhandel (z.B. Internet-Börsen, Katalogbestellungen), andere Lieferanten und Partner, bei denen Sie Kundenkarten haben (z.B. Treuekarten, Vielfliegerprogramme), andere Dienstleister (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte) und soziale Organisationen, denen Sie regelmäßig Geld spenden. Selbstverständlich nur die Partner, mit denen Sie auch weiterhin Kontakt wünschen. |
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Melden Sie sich bei den Versorgungswerken (Strom/Gas/Wasser) um bzw. bei den bisherigen ab und bei den neuen an. Ein Umzug ist auch oft ein guter Zeitpunkt, zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.
Auch Ihre Ärzte sollten Sie bereits auf Ihre neue Adresse hinweisen, denn vielleicht ist die Versichertenkarte noch auf dem alten Stand, wenn Sie zum nächsten Arzttermin müssen.
Es ist sinnvoll, Ihren bisherigen Vermieter zu informieren, z.B. für den Fall, dass Sie noch die Rücksendung eines Mietkautionssparbuches oder Rückzahlungen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung erwarten.
Wenn Sie bisherigen Nachbarn oder ggf. Ihrem früheren Hausmeister Ihre neuen Kontaktdaten geben, können sich diese bei Ihnen melden, falls doch einmal versehentlich Post an Ihrer alten Adresse ankommt oder etwas für Sie abgegeben wird. |
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Die Rettung: der Nachsendeservice der Deutschen Post
Sie denken, Sie haben an alles gedacht, jeden über Ihre Adressänderung informiert, allen Bescheid gegeben? Sie werden sich wundern, was trotzdem noch so alles an Ihrer alten Adresse ankommt. Oft liegt es daran, dass Ihre neue Adresse trotz Ihrer Benachrichtigung noch nicht im IT-System Ihres Vertragspartners eingegeben wurde. Oder die Änderung wurde versehentlich rückgängig gemacht. Oder eine Bekannte hat "aus Gewohnheit" etwas an Ihre alte Anschrift geschickt.
Damit keine Post verloren geht, die für Sie bestimmt war, ist es sinnvoll, dass Sie sich Ihre Post nachsenden lassen.
Der Nachsendeservice der Post ist wirklich ein Segen. Einerseits erhalten Sie Ihre gesamte Post, und andererseits haben Sie so auch einen Überblick darüber, wen Sie vielleicht vergessen haben zu informieren.
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| Der private Nachsendeservice der Post funktioniert so, dass Sie zunächst auswählen, ob sie den Service für 6 oder 12 Monate nutzen möchten. Sie geben den gewünschten Termin an, ab dem Sie sich Ihre Post nachsenden lassen wollen. Außerdem können Sie noch als Zusatzleistung auswählen, ob Ihnen auch Päckchen und Pakete (gegen Aufpreis) und "Infopost Schwer" und "Blindensendungen Schwer" (ohne Aufpreis) nachgesandt werden sollen. Den Auftrag sollte man zwei bis drei Wochen vor dem gewünschten Nachsendetermin absenden. Die Erteilung des Nachsendeauftrags funktioniert einfach und übersichtlich über die Internetseiten der Post. |
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