Das Urteil:
Der Bundesgerichtshof bestätigte den Anspruch der Mieter gegen den Vermieter wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Die Renovierungsleistung sei aufgrund einer unwirksamen Klausel und damit ohne rechtlichen Grund erfolgt. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung verwies der Bundesgerichtshof den Fall zur Schätzung des zu erstattenden Betrages an die Vorinstanz zurück. Zwar könne bei Ausführung durch Laien nicht der Betrag für die Renovierung gefordert werden, den ein Fachhandwerker verlangen würde. Hier liege jedoch ein besonderer Fall vor, da der Mieter selbstständiger Maler sei. Habe er die Arbeiten im Rahmen seines Gewerbes durchgeführt, könne dies eine höhere Kostenerstattung begründen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009, Az. VIII ZR 302/07
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