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| Telefon und Internet |
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| Grundsätzlich gilt: Sobald feststeht, dass der Umzug kommen wird, sollten Kunden einen Blick in ihre Verträge werfen. Einheitliche Laufzeiten und Fristen für die Kündigung laufender Verträge gibt es im Grunde nicht mehr. Sinnvoll kann es ohnehin sein, sich Unterlagen mit Kündigungsfristen zusammenstellen, um sich bietende Chancen nicht zu versäumen, weil man erst nachschauen muss, wann der Ausstieg aus einem Festnetz-Vertrag oder anderen Tarifen möglich ist. |
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Wechsel der Telefonanbieter beim Umzug häufig gute Gelegenheit
Dennoch ist der Umzug für den Wechsel des Telefonanbieters des Festnetz-Anschlusses ohne Frage der beste Moment. Vielleicht hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der bestehende Telekom-Tarif umfangreichere Leistungen bietet, als im Haushalt genau genommen benötigt werden. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Telefonanbieter im Festnetz zusätzlich Flatrates für Gespräche ins Ausland oder die verschiedenen Mobilfunk-Netze ermöglicht. Natürlich fallen für Leistungen dieser Art Gebühren an. Werden die Extras gar nicht in Anspruch genommen, zahlen Kunden nur für die theoretische Möglichkeit der Nutzung mehr als nötig. Andersherum hilft die Auswertung der Rechnungen der vergangenen Monate dabei festzustellen, ob man dem Telefonanbieter im Festnetz beim Umzug vielleicht mitteilen sollte, dass man den Tarif um derartige Flatrate-Optionen ergänzen möchte. Die inzwischen meist geringen Mehrkosten sorgen dafür, dass die Gesamtausgaben für den Festnetz-Anschluss fast immer deutlich sinken, wenn man viel und lange mit der Familie im Ausland telefoniert oder häufig Handy-Nutzer anruft. |
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Gebühren sparen: Extras können zur Senkung der Vertragskosten führen
Wer beim Telefonanbieter nur den Festnetzanschluss beansprucht, kann den Umzug noch in anderer Sache nutzen. Ob Anbieterwechsel oder Umzug mit dem Festnetz-Anschluss: In jedem Fall kann es sich lohnen, den Festnetz-Vertrag um weitere Extras zu ergänzen. Etwa dann, wenn ein Kunde bisher von verschiedenen Providern Telefon und Internet oder TV bezog. Die Umstellung auf einen der bekannten Kombi-Tarife ist fast immer der richtige Ansatz zur Kostensenkung. Ein Punkt, der hierbei eingeplant werden muss, ist die Frage nach möglichen Investitionen für neue Geräte, sofern diese für den neuen, schnellen Internetzugang benötigt werden. Fallen hohe einmalige Anschlussgebühren oder sonstige Kosten für ein Update an, gilt es genau zu berechnen, ob auf die gesamte Laufzeit kalkuliert wirklich Einsparungen erreicht werden. |
Umzug und Rufnummernmitnahme können einige Woche dauern
Ganz gleich, ob der Telefonanbieter fürs Festnetz beim Umzug gewechselt werden oder der momentan genutzte Anschluss in die neue Wohnung mitgenommen werden soll: So oder so sollten Kunden daran denken, dass die Umstellung eine gewisse Zeit dauern kann. Wird die alte Rufnummer auf einen neuen Anbieter übertragen, kann diese Rufnummernmitnahme durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen. Und auch der Umzug des alten Anschlusses kann sich hinziehen. Ist man gleich nach dem Einzug auf die Erreichbarkeit angewiesen, sollte dies bei der Ummeldung von Anfang an eine zentrale Rolle spielen. Um einen zügigen Übergangsprozess vom früheren Telefonanbieter bei Festnetz und Co. sicherzustellen, kann der Umzug der Nummern und des Anschlusses allgemein vertrauensvoll in die Hände des neuen Providers gelegt werden.
Viele Anbieter nehmen ihren Neukunden diesen Anschlussumzug kostenlos ab. Mitunter winken sogar Prämien und Willkommensgeschenke für den Wechsel. Der Vorteil für die Kunden liegt darin, dass die Abwicklung zwischen den Dienstleistern meist weitaus rascher und unkomplizierter vonstatten geht, als wenn sich die Kunden selbst um alles kümmern müssen. So macht der neue Telefonanbieter dem Festnetz-Kunden den Umzug deutlich leichter. |
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Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, finden sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.
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