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Finanztipp

Ausmisten und dabei Geld verdienen

Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, um mal wieder die Wohnung, Keller und Dachboden ordentlich auszumisten. Über die Jahre sammelt sich einiges an, was in der alten Wohnung nicht weiter stört, aber eigentlich auch nicht mehr gebraucht wird. Für den Sperrmüll sind viele Sachen, gerade alte Möbel, aber zu schade. Etwas mehr Geld in der Tasche kann man nach dem kostspieligen Unternehmen „Umzug“ sowieso gebrauchen. Wieso also nicht den nicht mehr benötigten Hausrat verkaufen? Um Möbel, Spielzeug oder Kleidung loszuwerden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
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Flohmarkt
Der Klassiker, um gebrauchte Gegenstände zu verkaufen, ist der Flohmarkt. Schon seit dem Mittelalter erfreut sich das Trödeln zwischen Privatleuten großer Beliebtheit. Seinen Namen verdankt der Markt übrigens dem alten Fürstenbrauch ausrangierte Kleidungsstücke – und damit auch Flöhe – an das Volk weiterzugeben. Derartiges Getier ist auf den heutigen Flohmärkten eher selten anzutreffen, dennoch sollten Sie sich vor dem Ver- und Ankauf des guten Zustands der Waren versichern.

Umzug Flohmarkt Sachen verkaufen Den richtigen Flohmarkt finden
Wichtig ist es, den passenden Flohmarkt auszuwählen – hierbei sollte man beachten, welches Publikum den Flohmarkt normalerweise besucht und welche Waren dort hauptsächlich angeboten werden. Hat man antike Möbel und hochwertige Kleidung zu verkaufen, eignet sich am besten ein Antikmarkt; Kinderkleidung und ausgedientes Spielzeug verkauft sich besser auf Familien-Basaren.

Um den passenden Flohmarkt zu finden, sollte man gut recherchieren. Flohmarkt-Verzeichnisse für alle Städte findet man beispielsweise im Internet. Auch in der lokalen Tagespresse und in Wochenzeitungen werden Flohmärkte angekündigt. Freunde und Bekannte können eventuell ebenfalls Tipps geben, welche Flohmärkte sich lohnen. Am besten besucht man die Flohmärkte vor der Auswahl selbst und beobachtet, welches Klientel dort einkauft und welche Waren angeboten werden.

Stellplatzkosten
Konnte man sich früher noch umsonst mit einem kleinen Stand auf den Marktplätzen dazustellen, wird heute auf so gut wie allen Flohmärkten eine Stellplatzgebühr fällig. Diese wird pro Meter Standgröße berechnet, die Höhe richtet sich nach der Professionalität des Flohmarktes und der Attraktivität der Lage und kann zwischen 5 und 15 Euro pro Meter schwanken. Ein gut besuchter Antikmarkt in der Innenstadt, auf dem viele erfahrene Händler vertreten sind, wird sicher höhere Gebühren verlangen als ein kleiner Markt in einem Außenbezirk. Die Stellplatzgebühr wird während des Marktes vom Veranstalter eingesammelt.

Tipps:
bullet Für den Auf- und Abbau des Standes sollte man ein ausreichendes Zeitpolster einrechnen. Auch die
  Geländeöffnungszeiten sollte man daher kennen – es ist zu empfehlen, möglichst frühzeitig auf dem Markt einzutreffen. So hat man genug Zeit, die Waren auch ansprechend zu präsentieren. Die Geländeöffnungszeiten erfahren Sie vom Veranstalter. In der Regel ist das Gelände für Verkäufer schon ein bis zwei Stunden vor der offiziellen Eröffnung begehbar.
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bullet Sinnvoll ist es, eine Plane oder eine ähnliche Abdeckung für den Stand mitzunehmen, um sich vor
  Regen zu schützen.
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bullet Am besten fällt der Flohmarkt-Besuch auf einen Termin, der nicht zu dicht am Umzugstag liegt.
  Dann hat man noch genug Zeit, bei sehr schlechtem Wetter einen Ausweichtermin zu suchen.


Gebrauchtmöbelhäuser
Größere Möbel auf einen Flohmarkt zu transportieren, ist recht umständlich, immerhin muss man sie dorthin transportieren – und wenn man Pech hat, wieder mit nach Hause nehmen. Als Alternative bieten sich hier Gebrauchtmöbelhäuser an. Diese gibt es mittlerweile in vielen deutschen Städten. Die Gebrauchtmöbelhändler kaufen Möbel, Haushaltswaren und Elektrogeräte auf und verkaufen sie in ihren Häusern zu günstigen Preisen. Praktisch ist, dass die Händler dabei nach Hause kommen und die Möbel abholen, das spart den Transport der sperrigen Stücke. Gezahlt wird meist bar, die ausgehandelten Preise sind bei professionellen Gebrauchtmöbelhändlern meist angemessen und fair.

Inserate in regionalen Wochenzeitungen
Eine weitere Möglichkeit, gebrauchte Gegenstände zu Geld zu machen, sind Inserate in regionalen Wochenzeitungen, den so genannten Anzeigenblättchen. Private Kleinanzeigen kosten in der Regel eine geringe Gebühr, schließlich finanzieren sich die Zeitungen über diese Anzeigen. Einreichen kann man sie schriftlich, bei einigen Zeitungen ist es auch möglich, den Anzeigentext per Telefon durchzugeben. Verkauft wird meist an Privatleute, welche die Ware dann beim Verkäufer abholen und bar bezahlen.

Besonders für Möbel und alte Liebhaberstücke kann sich das regionale Wochenblatt lohnen. Diese Blätter werden kostenlos an alle Haushalte verteilt und auch gezielt von Sammlern und Freunden antiker Möbel gelesen. Anzeigenblätter sind eine gute Alternative, wenn man sperrige oder wertvolle Möbel keinem langen Transport zum Flohmarkt aussetzen will. Gerade Sammler und Liebhaber zahlen dabei auch gute Preise.
Umzug Inserate Zeitung

Online-Inserate und eBay
Statt in den Wochenzeitungen kann man seinen überzähligen Hausrat auch im Internet zum Verkauf anbieten. Unzählige Online-Flohmärkte und Kleinanzeigen-Portale stehen dafür bereit. Der Vorteil gegenüber den Wochenblättern: Online-Kleinanzeigen sind meist kostenlos.

Gute Preise kann man auch mit der Auktionsbörse wie eBay erzielen. Hier bieten die Käufer auf ein Produkt, der Bieter mit dem höchsten Angebot erhält den Zuschlag. Der Verkäufer legt dabei einen Startpreis fest; bei Startpreisen über einem Euro berechnet eBay Gebühren – diese werden auch fällig, wenn der Artikel nicht verkauft wird. Verschickt man seine Ware zudem, muss man die Portokosten zunächst auslegen – zudem kann gerade bei sperrigen Möbeln der Versand schwierig werden. Es ist auch möglich, nur an Selbstabholer aus der Region zu verkaufen, eine Möglichkeit, die viele private Anbieter bei eBay nutzen. Das reduziert jedoch eventuell die Zahl der Interessenten.


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Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, finden sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.




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