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| Ratgeber |
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| Der Auszug aus dem Elternhaus oder der Umzug aus der Studenten-Wohngemeinschaft in die erste gemeinsame Wohnung ist Singles und Paare stets ein einschneidendes Erlebnis. Doch vor der Erfüllung des Traums von den eigenen vier Wänden steht ein meist ein anstrengendes Pensum Arbeit. Denn nicht jeder Mieter hat das Glück, von Erdgeschoss zu Erdgeschoss umzuziehen. Wohnungen im obersten Stockwerk eines Altbaus ohne Aufzug halten während des Umzugs im wahrsten Sinne des Wortes in Atem. |
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Die Strapazen fallen umso schlimmer aus, wenn die neue Wohnung an stark befahrenen Straßen liegt, an der zu jeder Tageszeit um die wenigen freien Parkplätze gekämpft wird. Mit der Beantragung einer vorübergehenden Halteverbotszone können Umzugswillige und ihren freiwilligen Helfern einen beschwerlichen Teil der Umzugsarbeit abnehmen. Im Einzelfall mag es ausreichen, die Nachbarn zu bei Aus- und Umzug zu informieren, damit diese in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses Plätze freilassen, auf dem der gemietete LKW Platz findet. In der neuen Wohngegend gestaltet sich dieser Kontakt zu den Nachbarn allerdings bereits denkbar schwierig.
| Verzichten Sie auf eigenmächtiges Vorgehen |
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Mag es in kleineren Orten auch verlockend und erfolgreich sein, in Eigenregie mit Stühlen und Absperrband Parkplätze für den geplanten Umzugstermin zu reservieren. Spätestens in Großstädten stößt man mit solchen Maßnahmen schnell auf Widerstand. Ganz davon abgesehen, dass ais rechtlicher Sicht nur Behörden das Recht haben, vorübergehende Halteverbotszonen einzurichten.
So kann das gut gemeinte, aber eben eigenmächtige Handeln im Ernstfall sogar ein juristisches Nachspiel haben. In jedem Fall droht die Verhängung eines Bußgeldes durch die Polizei. Probleme können nicht nur mit auf behördlicher Ebene entstehen. Kommt |
es zu einem Unfall auf den widerrechtlich gesperrten Flächen, können zu den verkehrsrechtlichen zusätzliche zivilrechtliche Komplikationen auftreten.
Hilfestellung bei der Straßenverkehrsbehörde
Zuständig für solche Sperrungen sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehören für die betreffenden Städte und Gemeinden. In Metropolen sind es vielfach die Bezirksverwaltungen. Welche Behörden dies im Einzelnen sind, erfahren Verbraucher unter anderem auf den Interseiten der Städte. Alternativ kann jede andere Behörde Auskunft erteilen, damit die Beantragung einer vorübergehenden Halteverbotszone erfolgen kann. Einen Antrag auf vorübergehende Einrichtung einer Halteverbotszone kann ausnahmslos jede Privatperson stellen, wenn der Umzug ohne professionelle Hilfe durchgeführt wird. Die Beantragung kann problemlos per Post, persönlich in den Behörden nach Ausfüllen eines entsprechenden Formulars, per Fax erfolgen. In vielen Städten werden inzwischen auch Online-Reservierungen von Parkplätzen ermöglicht.
Wichtig: Zum einen wird das vorübergehende Halteverbot erst dann wirksam, wenn die offizielle Genehmigung vorliegt.
Die Kosten unterscheiden sich in vielen Fällen deutlich. Während in manchen kleineren Städten schon für Summen ab etwa zehn Euro Anträge gestellt und bewilligt werden können, liegen die Ausgaben in den deutschen Metropolen in der Regel deutlich höher. Von Fall zu Fall liegen die Gebühren deutlich über dieser Grenze, durchschnittlich sind es meist maximal 40 Euro. Mehr als die Genehmigung ist von den meisten Behörden nicht zu erwarten. Das Aufstellen müssen die Antragsteller selbst übernehmen. Für die Ausleihung der Schilder und zugehörigen Ständer werden ebenfalls von Straßenmeiereien und privaten Anbietern Gebühren erhoben.
Tipps für die Beantragung einer vorübergehenden Halteverbotszone
Ist die Planung für den Umzug gefasst, sollte möglichst frühzeitig der entsprechende Antrag auf die vorübergehen Einrichtung der Halteverbotszone gestellt werden. Als späterer Termin sind rechtlich sieben Werktage vor der Inanspruchnahme vorgesehen. Es ist dennoch empfehlenswert nicht bis zur letzten Sekunde zu warten. Die Wahrscheinlichkeit mag nicht sonderlich groß sein. Dennoch ist guter Rat teuer, wenn unerwartet ein anderer Umzug am gleichen Termin stattfindet und die verfügbaren Plätze bereits vergeben sind. Aufzustellen sind die Kennzeichnungsmarkierungen in Form der Haltverbotszeichen spätestens 72 Stunden, bevor der Umzug beginnen soll. Nur in Ausnahmefällen können bei gebotener Eile Sonderregelungen getroffen werden. In solchen Momenten können von behördlicher Seite zusätzliche Gebühren erhoben.
Den Kontakt zur Polizei müssen Verbraucher mit Umzugswunsch dann aufnehmen, wenn das Ziel bzw. der Beginn des Umzugs in einer Zone mit einem absoluten Halteverbot liegt. Dann nämlich ist eine Sondergenehmigung notwendig. Diese kann, muss aber nicht grundsätzlich erteilt werden.
Einzureichen sind bei Beantragung der Halteverbotszone für den Umzug neben dem geplanten Zeitraum, dem genauen Ort auch Informationen zum Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs sowie des zulässigen Gesamtgewichts des selbigen. Danach richtet sich normalerweise die gesperrte Fläche. Festgehalten werden die Daten auf einer so genannten Vormerkliste.
| Arbeitserleichterung durch Experten-Dienstleistungen |
| Vielen Arbeitnehmern sind die Vorkehrungen zu kompliziert, oft fehlt es auch schlicht an der Zeit, um sich bei der Behörde in Sachen Umzug zu melden. Dienstleistungsanbieter halten seit einigen Jahren Angebote bereit. Diese können vor dem Umzug auch dann einen Großteil der Arbeit abnehmen können, wenn der eigentliche Umzug später ohne ein Umzugsunternehmen erledigt werden soll. |
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Wie hoch die Tarife für das Besorgen und Aufstellen der Schilder liegen, hängt davon ab, ob die Anbieter zusätzlich die notwendigen Genehmigungen für die vorübergehende Einrichtung des Halteverbotes vor der alten oder neuen Wohnung im Kundenauftrag beschaffen müssen. Im Regionalvergleich liegen die Gesamtkosten für alle wichtigen Schritte im Höchstfall bei etwa 100 Euro. Die mobilen Haltverbote werden normalerweise – sowohl bei Aufstellung durch die Städte und Gemeinden als auch bei Ausführung durch die privaten Dienstleistungsunternehmen – so nah als möglich an der Wohnung oder dem Haus aufgestellt. Im Einzelfall können aufgrund der örtlichen Bedingungen oder Anforderungen durch das eingesetzte Fahrzeug aber durchaus einige Meter Fußweg zusätzlich nötig für die Helfer.
Nicht ganz einfach präsentiert sich für die Antragsteller der rechtliche Rahmen, wenn Unbefugte während der beantragten Sperrzeit keine Rücksicht auf die Halteverbotsschilder nehmen. Wer einen Halteverbotsantrag gestellt hat, kann zwar die Polizei einschalten. Diese wird jedoch nur eine Abschleppung anordnen, wenn ein eindeutiger verkehrsrechtlicher Verstoß zu erkennen ist. Liegt ein solcher vor, muss der jeweilige Fahrzeugführer bzw. -Halter später die Kosten für die Beauftragung des Abschleppdienstes aufkommen.
Die Abschleppdienste werden zudem auf Wunsch des Antragstellers eines Halteverbotes tätig. In diesem Fall übernimmt aber natürlich nicht die Polizei die Kosten bis zur Erstattung durch den Falschparker. Hier muss der Antragsteller selbst das Geld vorstrecken, bis auf zivilrechtlichem Wege die Kostenübernahme durch den missachtenden Autofahrer geklärt ist. In den allermeisten Fällen halten sich die ehemaligen und zukünftigen Nachbarn sowie andere Autofahrer aber ohnehin an die Angaben auf den vorübergehenden Halteverbotsschildern. Denn früher oder später steht jedem Verbraucher ebenfalls wieder ein Tapetenwechsel bevor. |
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Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, finden sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.
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