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rand
Was sich für Ihr Kind in Sachen Schule oder Kindergarten nach einem Umzug ändert

Muss Ihr Kind nach Ihrem Wohnungswechsel auch die Schule wechseln?

Sie planen umzuziehen und fragen sich, was ein Umzug für Ihre Kinder bedeutet? Wie melden Sie Ihr Kind bei der neuen Schule bzw. beim Kindergarten an? Welcher Schulbezirk ist zuständig? Lässt sich ein Schulwechsel vermeiden? Welcher Zeitpunkt ist für einen Schulwechsel günstig? Was ist zu bedenken, wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen? In folgendem Ratgeber für Eltern finden Sie Tipps zum Schulwechsel Ihrer Kinder bei einem Umzug.
rand_h

umzug mit kindern Sie haben es wahrscheinlich bereits geahnt: Das Thema "Schulwechsel nach dem Umzug" ist komplex. Es ist deshalb komplex, weil Schulen in Deutschland Ländersache sind. In den verschiedenen Bundesländern gelten zum Teil recht unterschiedliche Gesetze. Daher sind die Schulsysteme der verschiedenen Länder teilweise nicht miteinander kompatibel.

Es ist aber auch deshalb komplex, weil es Gesetze und Regeln gibt, die zum Teil eben Auslegungssache sind, weil es Einzelfall-entscheidungen gibt, die nicht allgemein gültig sind. Nur weil beispielsweise ein Kind an einer Grundschule außerhalb seines Schulbezirks eingeschult werden durfte, bedeutet dies noch lange nicht, dass alle Eltern, die einen ähnlichen Antrag stellen, ihren Wunsch durchsetzen können.

Der folgende Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über die Aspekte, die ein Wohnungswechsel für Ihr Kind und Ihre Familie mit sich bringt. Aufgrund der Vielfalt von Einflussfaktoren kann dieser Ratgeber nicht die individuelle Lösung für Ihren speziellen Fall an Ihrem neuen Wohnort liefern. Er bereitet Sie aber umfassend auf das Thema vor und gibt Ihnen wichtige Tipps.

Welche Bedeutung hat der Schulbezirk?
Generell gilt in den meisten Bundesländern, dass gerade in der Primarstufe (Grundschule) der Wohnort ausschlaggebend dafür ist, in welche Schule ein Kind geht. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde bzw. der Schulträger und das zuständige Schulamt legen Schulbezirke fest, die räumlich genau definiert sind. Ein Kind, das an einer Adresse amtlich gemeldet ist, muss im Allgemeinen die Schule besuchen, die für den Schulbezirk zuständig ist, dem diese Adresse zugeordnet wurde.

umzug mit kindern
Oft wurden zu den Schulbezirken auch so genannte "Überschneidungsgebiete" oder Schulgrenzbezirke definiert. Solche Überschneidungsgebiete werden z.B. zwei Schulen zugeordnet, und der Schulträger kann die Schüler so verteilen, dass z.B. die Klassen- bzw. Schulstärke in etwa ausgewogen ist.

Erster Schultag: Einschulung am neuen Wohnort
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr schulpflichtig werdendes Kind an der für ihren Schulbezirk zuständigen Schule anzumelden. Bei den Überschneidungsgebieten werden verschiedene Straßen(abschnitte) im Rahmen des Anmeldeverfahrens einer bestimmten Grundschule zugeordnet. Meist wird mit Bekanntgabe der Anmeldetermine dann ein entsprechendes Verzeichnis für die in den Überschneidungsgebieten zuständigen Grundschulen veröffentlicht.

umzug mit kindern Umzug während des laufenden Schuljahres
Wenn Sie in einen definierten Schulbezirk ziehen, können Sie Ihr Kind meist direkt bei der zuständigen Grundschule anmelden. Denken Sie auch daran, Ihr Kind an der alten Schule abzumelden. Oft wird empfohlen, zuerst die Anmeldung an der neuen Schule vorzunehmen, bevor man sein Kind an der alten Schule abmeldet. Wenn Sie in ein Überschneidungsgebiet ziehen, muss der Schulträger nach Rücksprache mit den verantwortlichen Schulleitern bestimmen, welche Schule für Ihr Kind zuständig ist.

Umzug mit bzw. ohne Wechsel des Schulbezirks
Bei einem Umzug innerhalb des Schulbezirks ändert sich für Ihr Kind nichts. Vergessen Sie in diesem Fall nur nicht, Ihre neuen Kontaktdaten bei der Schule Ihres Kindes bekannt zu geben. Gleiches gilt auch für den Kindergarten. Bei einem Umzug von einem Schulbezirk in einen anderen Schulbezirk ist normalerweise ein Schulwechsel erforderlich. In diesem Fall melden Sie Ihr Kind rechtzeitig bei der neuen Schule an und anschließend (am besten nach zugesagter Aufnahme) an der alten Schule ab.

Tipp: Bringen Sie bei allen An- und Ummeldungen Ihrer Kinder bei Schulen und Kindergärten immer eine Bescheinigung der Meldebehörde über Ihre neue Adresse mit!

Wahl einer nicht zuständigen Schule
Es ist möglich, dass Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden, die eigentlich nicht für Ihren Schulbezirk zuständig ist. Das gilt z.B. auch für den Fall, dass Sie Ihr Kind weiterhin seine bisherige Schule besuchen lassen möchten, obwohl nach Ihrem Wohnungswechsel eine neue Schule zuständig wäre.

Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um Ausnahmefälle. Daher ist dies – je nach Land und Gemeinde – zum Teil recht schwierig. In jedem Fall ist hierfür zunächst ein Antrag zu stellen, über den dann das zuständige staatliche Schulamt entscheidet. Voraussetzung sind zum einen "wichtige Gründe", zum anderen, dass die Kapazität Ihrer Wunschschule noch nicht erschöpft ist.
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"Wichtige Gründe" sind im Prinzip Auslegungssache, doch in der Praxis reichen hier persönliche Vorlieben oder Abneigungen nicht aus. Die Gründe müssen schon wirklich triftig sein, und es müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Abgeblitzt sind vor den Verwaltungsgerichten schon Fälle, in denen der Weg zur Bushaltestelle an der Pflichtschule aufgrund des Überquerens einer Bundesstraße von den Eltern als zu gefährlich für einen Erstklässler beurteilt wurde, die Wunschschule aber auf dem direkten Weg zur Arbeit eines Elternteils lag, etc.

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Je nach Wohnort läuft das Antragsverfahren auch so ab, dass man zunächst bei der nach dem Umzug zuständigen Schule ein Antragsformular mit genauer Begründung ausfüllt und dieses dort wieder abgibt. Diese (abgebende) Schule fügt ihre Stellungnahme diesem Formular hinzu und gibt dieses an Ihre Wunschschule weiter. Ihre Wunschschule ergänzt ebenfalls ihre Stellungsnahme und leitet das Formular an das zuständige staatliche Schulamt weiter. Das staatliche Schulamt trifft eine Entscheidung und teilt diese den Eltern und den beiden Schulen mit.

In manchen Bundesländern und Gemeinden ist man eher geneigt, einem Kind den Besuch seiner bisherigen Grundschule auch nach Wohnungswechsel in einen anderen Schulbezirk weiterhin zu gestatten, wenn es sich bereits im 2. Halbjahr des 3. Schuljahrs befindet. Die Eltern müssen dann an der Grundschule einen so genannten "Gestattungsantrag" stellen.

Für weiterführende Schulen (ab dem 5. Schuljahr) sind – je nach Wohnort oft keine Schulbezirke definiert. Das heißt, dass Ihr Kind in diesem Fall an der bisher besuchten Schule bleiben kann. Und auch dies sollte in einem guten Ratgeber nicht verheimlicht werden: Je nach Wohnort und dortiger Praxis hören wir von einigen Eltern, die sich zum Teil mit Ihrem Kind z.B. bei Verwandten in dem Schulbezirk amtlich melden, in dem die Wunschschule liegt, um so Einfluss darauf zu nehmen, auf welche Schule ihr Kind gehen kann.

umzug mit kindern Schulwechsel in ein anderes Bundesland
Bei einem Wohnungswechsel von einem Bundesland in ein anderes stehen Sie und Ihr Kind oft vor sehr großen Herausforderungen, denn die jeweiligen landesspezifischen Schulsysteme sind zum Teil sehr unterschiedlich und oft überhaupt nicht kompatibel. Einerseits wird von Arbeitnehmern Mobilität und Flexibilität erwartet, andererseits machen die verschiedenen Schulsysteme Kindern und deren Eltern den Standortwechsel unnötig schwer:

So starten in verschiedenen Ländern die Kinder im 1. Schuljahr mit Englisch, in anderen im 3. Schuljahr und in wieder anderen erst im 5. Schuljahr. In manchen Bundesländern starten die Kinder das Schreiben mit Schreibschrift, in anderen mit Druckbuchstaben. In einigen Ländern werden Kinder schon ab 5 Jahren eingeschult, in anderen dürfen sie bis zu 7 Jahre sein.

In den verschiedenen Bundesländern werden die Übertrittszeugnisse bzw. Empfehlungen für weiterführende Schulen teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt. Die einen Bundesländer haben bereits das so genannte G8-Abitur eingeführt, also das Abitur nach 8 Jahren Gymnasium. Andere Bundesländer führen noch in 9 Jahren zum Abitur. Auch die Sprach- und Fächerkombinationen sind oft so unterschiedlich, dass sich z.T. nach dem Umzug kein Gymnasium finden lässt, das die gleiche Sprachkombination anbietet, die Ihr Kind an der bisherigen Schule belegt hatte. Gerade bei einem Umzug aus einem nördlichen Bundesland in ein Land im Süden der Bundesrepublik, wie z.B. Bayern, ergeben sich für Kinder oft ungeahnte Schwierigkeiten. Nicht selten müssen Kinder eine Klasse wiederholen, nur weil sie der Wechsel von einem Schulsystem ins andere völlig überfordert.

Schulwechsel – Stress fürs Kind?
Ein Umzug und ein Schulwechsel bzw. der Wechsel des Kindergartens bedeuten für Ihr Kind immer eine große Umstellung. Zunächst verliert Ihr Kind seine gewohnte Umgebung, Ihre alte Nachbarschaft und seine Freunde am alten Wohnort. Bei einem Umzug über eine geringe Distanz lassen sich Freundschaften mit Ihrer Hilfe ggf. aufrechterhalten. Meist müssen Kinder sich aber an eine neue Umgebung gewöhnen und neue Freunde finden. Hierbei entstehen auch Sorgen und Ängste. Dabei hilft es Ihren Kindern, je nach Alter, wenn Sie ihnen Mut machen, sie zunächst begleiten, den Wohnungswechsel als etwas Positives sehen und positiv darüber sprechen.

umzug mit kindern
Auch wenn Ihr Kind am Ende eine Pflichtschule besucht, die nicht Ihre Wunschschule war, sollten Sie Ihren eigenen Ärger darüber nicht vor Ihrem Kind äußern. Ob Ihr Kind an der Schule soziale Kontakte knüpft und leistungsbereit ist, hängt u.a. sehr davon ab, ob es sich an der Schule wohl fühlt. Und einen guten Einstieg können Sie Ihrem Kind durch positive Bestärkung oft erleichtern.

Der beste Zeitpunkt für einen Schulwechsel
Generell gilt: So früh wie möglich bzw. zum Halbjahrs- bzw. Schuljahrswechsel. Ein Schulwechsel am Ende eines Halb- oder Schuljahrs hat oft Vorteile, einmal weil das Kind dann noch eine Beurteilung oder ein Zeugnis erhält, das der nächsten Schule einen Anhaltspunkt gibt. Zum anderen hat auch Ihr Kind die Möglichkeit, eine Lernphase abzuschließen und sich in der neuen Schule gemeinsam mit den neuen Mitschülern in die neuen Lerninhalte einzuarbeiten. Und gleichzeitig ist es auch sinnvoll, den Wechsel nicht unnötig hinauszuzögern. Je früher das Kind sich an die neue Umgebung gewöhnen kann, desto besser lebt es sich ein und desto besser kann es auch dem Lernstoff folgen. Also z.B. lieber vor dem Wechsel auf die weiterführende Schule als danach. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, den Zeitpunkt des Schulwechsels vor Ihrem Wohnungswechsel zu bedenken, damit Sie für Ihre Kinder und Ihre gesamte Familie den besten Zeitpunkt finden.
rand_h






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