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Egal ob Umzugskredit oder Modernisierungskredit - hier gibts die Infos.
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rand
Steuertipps

Gewusst wie: ein Umzug kann Steuervorteile bringen

Wer umzieht, kann auch steuerliche Vorteile geltend machen. Einige Tipps und Informationen sind im Folgenden zu finden.

Es soll jedoch deutlich herausgestellt werden, dass auf die Inhalte dieser Seite keine Gewähr besteht. Genannte (ca.-)Beträge beziehen sich auf das Jahr 2009. Das Steuerrecht sowie das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) unterliegen permanenten Änderungen. Wer Umzugskosten steuerlich geltend machen möchte, sollte sich über den aktuellsten Stand der Dinge beispielsweise über den Bund der Steuerzahler oder in einem Termin mit dem Steuerberater informieren.
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Umzug im Sinne von außergewöhnliche Belastungen?



Kosten beim Umzug sparen
In der Regel sind anfallende Umzugskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, denn sie sind entweder als Werbungskosten (bei Umzügen im Falle eines beruflichen Hintergrundes) oder als Kosten der privaten Lebensführung eingestuft. Nur wenn aufgrund von Krankheit oder wegen eines Unfalls der Umzug notwendig wurde, dann fällt er in den Bereich außergewöhnlicher Belastungen. Auch hier muss der Nachweis in der Form vorgelegt werden, als dass ein amtsärztliches Attest die medizinische Notwendigkeit belegt.

Weil in diesen Fällen die Finanzämter den Antrag häufig trotz Vorlage des Attestes nicht anerkennen, ist vor dem geplanten Umzug eine Steuerberatung anzuraten.

Ähnlich verhält es sich bei Menschen, die wegen eines Handicaps z. B. in eine behindertengerechte Wohnung umziehen müssen. Hier wird seitens des Finanzamtes gerne argumentiert, dass die Umzugskosten bereits mit dem Behinderten-Pauschalbetrag abgegolten seien. Dies ist jedoch nach Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes mit einem Urteil von 1988 falsch und die Umzugskosten können zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

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Umzug aus beruflichen Gründen – Werbungskosten
Wer seinen Umzug im Sinne von Werbungskosten steuerlich geltend machen möchte, muss nachweisen, dass er aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt. Gründe für einen beruflichen Umzug können sein:


bullet wenn der Arbeitgeber beispielsweise aufgrund einer jederzeitigen Einsatzmöglichkeit verlangt, dass
  ein Umzug aus beruflichen Gründen durchzuführen ist.
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bullet wenn die Distanz zwischen Arbeitsort und Wohnort innerhalb einer Gemeinde durch den Umzug
  erheblich verkürzt wird. Hierzu gibt es z. B. ein Urteil vom Bundesfinanzhof aus dem Jahr 1982,
  wo sich der Arbeitsweg durch den beruflichen Umzug von 20 km auf 2 km reduzierte.
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bullet wenn sich die Fahrzeit eines Arbeitnehmers zwischen Arbeits- und Wohnort zumindest zeitweise
  um mindestens eine Stunde pro Tag verringert. In Ausnahmefällen wurden auch geringere
  Zeitersparnisse anerkannt, z. B., wenn die Arbeitsstelle durch den Umzug zu Fuß bzw. ohne den
  eigenen Pkw erreicht werden kann.
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bullet wenn der Arbeitnehmer zum ersten Mal eine Arbeitsstelle antritt.
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bullet wenn nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Stelle angetreten wird.
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bullet wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, auch wenn er dies selbst beantragt hat und auch, wenn im
  Zuge mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes der Umzug in das neugebaute, eigene Haus erfolgt.
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bullet wenn der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zurück versetzt wird. In diesem Fall können die
  Werbungskosten für den Umzug aber nur dann geltend gemacht werden, wenn sich die Fahrzeit
  zwischen Arbeit und Wohnung erheblich reduziert.
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bullet wenn eine Werks- bzw. Dienstwohnung geräumt bzw. bezogen werden muss.
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bullet wenn wegen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung eine Zweitwohnung
  bezogen oder aufgegeben wird.
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bullet Verlegt der Arbeitgeber seinen Betrieb und ist der Arbeitnehmer deshalb zum Umzug gezwungen,
  um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren, können ebenfalls Werbungskosten für den Umzug
  steuerlich abgesetzt werden.


Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz und zieht deshalb um, muss sich die Zeitspanne für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort erheblich verkürzen, damit er den beruflichen Umzug auch steuerlich geltend machen kann. Gleichzeitig muss die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal eingestuft werden. Wenn sich durch den Umzug die Wegstrecke beispielsweise von 120 km auf 95 km verkürzt, wird dies nicht als erhebliche Verkürzung eingestuft, weil die Zeitersparnis unter einer Stunde liegt. Damit kann der Umzug nicht als berufliche Veranlassung eingestuft werden, also sind die entstehenden Kosten auch nicht steuerlich absetzbar.

Ein Sonderfall, bei dem sich private und berufliche Motive verbinden, ist das Zusammenziehen eines Paares nach der Hochzeit. Wenn sich dabei für einen der Partner die Fahrzeit erheblich verringert (die bereits erwähnte Stunde oder mehr) und sich das Paar auch deshalb für den neuen Wohnort entschieden
Sexy Umzugskosten
hat, kann der Umzug damit als berufliche Veranlassung gesehen werden und die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch wenn die Familie erst nach mehreren Jahren an den Beschäftigungsort nachzieht, wird der Umzug als berufliche Veranlassung eingestuft und kann damit steuerlich abgesetzt werden.

Welche Umzugskosten sind abzugsfähig?
Der steuerlichen Abzugsfähigkeit der entstandenen Umzugskosten liegt das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) zugrunde. Dieses Gesetz beinhaltet nach bestimmten „Rubriken“ unterteilte (Maximal-)Beträge, die im Folgenden aufgeführt werden; möchte man höhere Beträge geltend machen, ist damit zu rechnen, dass umso genauer überprüft wird, ob es sich tatsächlich um Werbungskosten oder um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung handelt. Aber auch über das BUKG hinaus sind Aufwendungen für einen beruflich notwendigen Umzug steuerlich absetzbar. Im Zweifelsfall sollte man also lieber einen Einzelbeleg zuviel als zu wenig einreichen.

bullet Für Umzugsauslagen gibt es im BUKG Pauschalbeträge; fallen diese in Einzelfällen höher aus und
  können per Belegen nachgewiesen werden, sind auch diese einreichbar und ggf. abzugsfähig.
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bullet Kosten für Wohnungssuche und Wohnungsbesichtigungen sowie für Mietentschädigung oder
  Vermittlungsgebühren können geltend gemacht werden.
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bullet Wer für die Beförderung der Umzugsgüter keine Spedition beauftragt, kann dafür auch sogenannte
  Handgelder für private Helfer abrechnen. Diese Handgelder können bis zu 400 Euro betragen und
  müssen quittiert sein. Handgelder müssen übrigens von keiner der beiden Seiten versteuert
  werden.

Werbungskosten Umzug Steuern Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für die Anmietung einer Zwischenwohnung, mit Ausnahme, falls eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wurde. Auch wenn Möbel eingelagert wurden, kann dieser Betrag nicht geltend gemacht werden.

Hat der Arbeitgeber (übrigens lohnsteuerfrei) bereits die Umzugskosten übernommen, entfällt (eigentlich selbstredend) der Werbekostenabzug. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen: für die Abrechnung über den Arbeitgeber legt der Arbeitnehmer diesem im einzelnen die Unterlagen und Belege vor, aus denen ersichtlich wird, wo es sich um tatsächliche Aufwendungen im Sinne von Werbungskosten handelt oder lediglich um nichtabziehbare Kosten der Lebensführung (z. B. beim Kauf von Einrichtungsgegenständen). Die verwertbaren Belege legt der Arbeitgeber dem Lohnkonto bei. Sollten die Umzugskosten den höchstmöglichen Bestattungsertrag übersteigen, kann der Arbeitnehmer die zusätzlichen höheren Aufwendungen noch als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Aufstellung von Umzugskosten, die steuerlich geltend gemacht werden können

bullet Kosten, die für Suche und Besichtigung von Immobilien entstehen. Unabhängig, ob eine Immobilie
  später bezogen wird, kann man den die Fahrt zur Besichtigung mit 0,30 Euro pro Kilometer anrechnen oder man liefert Belege wie z. B. Fahrkarten. Notwendige, ortsübliche Maklergebühren können ebenfalls geltend gemacht werden.
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bullet Zu den absetzbaren Transportkosten zählen die Aufwendungen für eine Spedition, oder die
  Mietkosten für ein Umzugsfahrzeug inklusive Kraftstoffverbrauch und evtl. Aufwendungen für private Helfer (ausführliche Erläuterungen hierzu weiter oben). Liegt die neue Unterkunft im Ausland, werden nur die Beförderungskosten bis zur Grenze akzeptiert. Entstehen zusätzliche Kosten durch Personen, die mit im Haushalt leben, können auch diese geltend gemacht werden. Folgende Personen werden anerkannt: Ehegatte bzw. Lebenspartner und Kinder (auch Stief-/Pflegekinder). Zum erweiterten Kreis gehören auch – falls per gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung für Unterkunft und Unterhalt aufgekommen wird – auch Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Pflegeeltern, Hausangestellte und Personen, auf deren Hilfe der Umziehende nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen angewiesen ist.
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bullet Die Reisekosten nehmen einen gesonderten Punkt ein:
  1.) Reisekosten, die durch die Nutzung des eigenen Pkw entstehen (auch bei mehreren Fahrten), werden mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer angerechnet.
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  2.) Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die in Zusammenhang mit dem Umzug stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.
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  3.) eine Familienheimfahrt, die durch eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung notwendig wird, kann mit einer Entfernungspauschale von 0,41 Euro pro gefahrenem Kilometer angerechnet werden.
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  4.) Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort gilt die allgemeine Entfernungspauschale von 0,36 Euro für die ersten 10 Kilometer, jeder weitere Kilometer wird mit 0,41 Euro berechnet. Der jährliche Höchstbetrag der Entfernungspauschale liegt bei 5112,92 Euro. Unter bestimmten Bedingungen wie z. B. der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sind auch höhere Aufwendungen absetzbar.
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bullet Muss während eines Zeitraums sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung gezahlt werden,
  so kann man eine Mietentschädigung geltend machen. Hierbei kann die Miete für die neue Wohnung bis zum Einzugstag und die Miete für die alte Wohnung bis zum Auszugstag angerechnet werden. Dies ist über einen maximalen Zeitraum von sechs Monaten zulässig. Einmalig können die Beschaffungskosten für Öfen, Kochherde und Heizgeräte geltend gemacht werden. Hierbei gelten Beträge bei Öfen bis zu ca. 160 Euro je Zimmer und bei Kochherden bis zu ca. 230 Euro. Diese Posten müssen aber nicht von allen Finanzämtern akzeptiert werden, denn es gibt auch Rechtssprechungen, dass die Anschaffung dieser Gerätschaften nicht als Werbungskosten fungieren und damit nicht abzugsfähig seien.
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bullet Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung bezieht und die Familie bleibt am alten Wohnort,
  der kann über den Zeitraum von zwei Jahren die Auslagen für eine Heimfahrt pro Woche anrechnen. Während der ersten drei Monate nach Wegzug von der Familie akzeptiert das Finanzamt auch belegte angefallene Kosten für Unterkunft (eventuelle Hotel- oder Pensionskosten oder die drei ersten Wohnungsmieten) sowie Verpflegungskosten, für die es Tagespauschalen gibt.
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bullet Müssen die Kinder durch den Umzug bedingt zusätzlich unterrichtet werden, weil schulische
  Probleme drohen oder entstanden sind, so kann nach BUKG ein Höchstbetrag von knapp 1.600 Euro geltend gemacht werden. Bis zur Hälfte des Höchstbetrages können die Ausgaben voll und darüber hinaus zu dreiviertel angerechnet werden.









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Preisirrtümer und Änderungen vorbehalten:
Die angegebenen Leistungen und Preisangaben dienen lediglich als Entscheidungshilfe. Sie umfassen keine Garantiezusage. Eine vollständige Leistungsbeschreibung, z. B. Preislisten mit Verbindungsentgelten und Bedingungen zu Tarifen in der jeweils aktuellen Fassung, finden sich in den veröffentlichten Preislisten und AGBs der genannten Unternehmen.




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