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| Ratgeber |
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Auch wenn Sie sich noch so gut mit Ihrem Vermieter verstanden haben, beim Auszug zeigt sich häufig ein anderes Gesicht. Flecken auf dem Teppichboden, Kratzer im Laminat und unsachgemäß gestrichene Wände und Türen sorgen immer wieder für Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn die Schlüsselübergabe einvernehmlich vonstatten ging, ohne schriftliche Bestätigung kann der Vermieter wegen vermeintlicher Schäden oder unzureichender ausgeführter Renovierungsarbeiten noch Wochen nach dem Auszug Forderungen geltend machen und |
| Ihre Mietkaution einbehalten. Inzwischen ist kaum mehr zu beweisen, wer für die beanstandeten Mängel verantwortlich ist: Sie, der neue Mieter oder gar der Vermieter selbst bzw. von ihm beauftragte Handwerker. Kommt der Fall nun vor Gericht und Sie haben weder gute Zeugen noch ein von beiden Seiten beglaubigtes Protokoll für den Zustand der Wohnung beim Auszug, kann es unter Umständen sehr teuer für Sie werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer – sowohl beim Ein- als auch beim Auszug – ein sachgemäßes und detailliertes Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. |
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| Was versteht man unter einem Wohnungsübergabeprotokoll? |
| Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein simples Übergabeformular, mit dem sich der Mieter vom Vermieter (oder dessen Beauftragtem) bei Auszug die ordnungsgemäße Übergabe der alten Wohnung bestätigen lässt. Darin wird geklärt, ob Mängel an der Wohnung festgestellt wurden, die vor Auszug vom bisherigen Mieter beseitigt werden müssen. Auch als neuer Mieter einer Wohnung ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll: durch seine Unterschrift erkennt der Mieter bei der Besichtigung vor Einzug den Zustand der Wohnung an und kann sich ggf. am Ende des Mietverhältnisses auf Schäden berufen, die bereits beim Einzug ins Protokoll aufgenommen wurden. |
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Sämtliche Wohnungsmängel, die vor Einzug von dem Vermieter, bzw. vor Auszug vom bisherigen |
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Mieter beseitigt werden müssen (z. B. einen neuen Teppich im Wohnzimmer verlegen oder alten entfernen, neue Armaturen im Bad anbringen, etc.) |
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Bei Einzug des neuen Mieters sollte außerdem festgehalten werden, welche |
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Einrichtungsgegenstände durch den Vermieter zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden und in welchem Zustand diese sind (z. B. Einbauküchen oder Schränke) |
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Bestehende Mängel, die nach Absprache weder vom alten noch vom neuen Mieter beseitigt |
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werden (z. B. absplitternde Türrahmen, die zwar unästhetisch sind, aber keine großen Einbußen der Wohnqualität darstellen) |
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Alle zusätzlichen Absprachen, die Sie in Hinblick auf Schönheitsreparaturen und den Zustand der |
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Wohnung mit dem Vermieter treffen |
| Genug Zeit nehmen, genau dokumentieren |
Das Wohnungsübergabeprotokoll wird idealerweise von Vermieter (oder dessen Beauftragten) und Mieter bei einer gemeinsamen Begehung der Wohnung aufgesetzt. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich genügend Zeit nehmen, um jeden Raum gründlich zu besichtigen und Mängel zu notieren. Die Schäden sollten unbedingt genau dokumentiert und ausführlich beschrieben werden. Beispielsweise: „Bad: Fliesenschaden, an der Wand links neben der Tür; Küche: Herdplatte vorne rechts nicht mehr funktionstüchtig". Im Idealfall wird der schriftlich festgehaltene Zustand der Wohnung durch Fotos ergänzt.
Rechtliche Hinweise
Das Wohnungsübergabeprotokoll stellt keine Vertragsvereinbarung dar, es wird lediglich der konkrete Zustand der Wohnung im Ganzen sowie der einzelnen Räume und Einbauten festgehalten und objektiv beschrieben. Darin wird bei Ein- oder Auszug gemeinsam festgestellt, in welchem Zustand die Wohnung |
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tatsächlich übergeben worden ist, ob Mängel vorhanden sind, Schönheitsreparaturen korrekt durchgeführt wurden, oder ob Teile der Einrichtung beschädigt worden sind. Das Protokoll verpflichtet keinen der Vertragspartner, Schäden zu beseitigen. Renovierungspflichten, die im Mietvertrag festgehalten wurden, können allerdings nicht vom Wohnungsübergabeprotokoll außer Kraft gesetzt werden.
Es besteht außerdem keine rechtliche Handhabe, den Vermieter zur Mitarbeit an einem Wohnungsübergabeprotokoll zu verpflichten. In diesem Falle sollte der Mieter mit einem Bekannten als Zeugen, am besten jedoch mit einem Fachmann die Wohnung besichtigen und ein eigenes Wohnungsübergabeprotokoll aufstellen.
Die Inhalte des Protokolls sollten immer genau geprüft werden: Unterschreiben Sie kein Protokoll, von dem Sie glauben, es werden darin unzutreffende Tatsachen festgehalten oder in dem unübliche Verpflichtungen vereinbart werden sollen (so z. B. „Der Mieter verpflichtet sich, …“).
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Räumen Sie Ihre Wohnung beim Auszug komplett leer und putzen Sie Einbauküchen und |
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Schränke gründlich. Auch das Hinterlassen von günstigen Glühbirnen anstelle der obligatorischen Drähte steigert den Eindruck der Wohnung erheblich. Böden müssen „besenrein“ hinterlassen werden. |
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Bohrlöcher sollten Sie mit einer einfachen Gipsmischung schließen. |
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Fertigen Sie das Wohnungsübergabeprotokoll in zweifacher Ausführung für Sie und Ihren |
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Vermieter an. |
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Schreiben Sie sich bereits vor der tatsächlichen Übergabe alle wichtigen Punkte und Mängel auf. |
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So können Sie sicher gehen, während der gemeinsamen Begehung der Wohnung keine Mängel zu vergessen. |
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Entfernen Sie sämtliche Klingel- und Briefkastenschilder und stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz |
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aller Wohnungsschlüssel sind. So können Sie nicht nur von der Wohnung, sondern auch von sich selbst einen „aufgeräumten Eindruck“ hinterlassen. |
| Fazit: Auch wenn es lästig und zeitaufwendig sein mag: Ein Übergabeprotokoll ist der beste Weg für einen „sauberen“ Ein- und Auszug. Denken Sie daran, dass Ihnen ohne diese schriftliche Bestätigung möglicherweise ein viel zeit- und kostenintensiverer Streitfall bevorstehen könnte. |
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