Umzüge sind eine kostspielige Angelegenheit. Dort, wo sich Einsparungen ergeben, sollte man sie daher nutzen. Bewährt hat es sich, die Kostenkalkulation schriftlich vorzunehmen. Auf diese Weise erlebt man seltener Überraschungen. Mit den nachfolgenden Themenschwerpunkten haben wir auf umzug.info schon mal eine Auswahl von Themen vorgenommen, die sich auf etwaige Sparpotentiale beziehen.
Möglichst preiswert umziehen möchte eigentlich jeder. Sicherlich lassen sich auch beim Kauf von Umzugskartons einige Euro durch Preisvergleiche sparen. Doch sind die echten Kostenfaktoren in der Regel woanders zu suchen. Ein weites Gebiet für Einsparungsmöglichkeiten sind beispielsweise Werbungskosten, vor allem für jene, die beruflich motiviert ihren Wohnort wechseln.
Nicht selten werden vom Vormieter Einrichtungsgegenstände übernommen. Durch Umsicht und Verhandlungsgeschick sind preiswerte Ergebnisse erzielbar. Das gilt auch beim Möbelkauf. Man kann sich nur wundern, wie groß die Einsparpotentiale im Bereich von Möbeltransport, Renovierung und Wohnungseinrichtung sind.
Die Spartipps reichen von speziellen Tarifen für Studenten über Kostenrechnungshilfen und Umzugsbeihilfen bishin zum Umzugskostengesetz, das für Beamte Gültigkeit hat.
Haben Sie weitere Spartipps auf Lager? Was sind Ihre persönlichen Favoriten, wenn es darum geht, mit dem verfügbaren Budget möglichst clever zu haushalten? Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge und Ihr Feedback.
Was verdienen Möbelpacker, Umzugsträger und Fahrer? Welchen Stundenlohn stellen Umzugsunternehmen in Rechnung? Was kostet eine Lohnstunde ungefähr?
Fest steht, dass sich die Tarife im Bereich Verkehrswirtschaft und Logistik in Deutschland keinesfalls im üppig bezahlten Lohnsektor bewegen. Im Gegenteil: Tatsächlich sind Beschäftigte in der Möbeltransportbranche eher dem Niedriglohnbereich angehörig. Aktuell liegt der Stundenarbeitslohn im Logistikbereich zwischen 10 und 12 Euro (Stand 2016). Größere Schwankungen sind in den verschiedenen Bundesländern nicht auszumachen.
Private oder gewerbliche Auftraggeber zahlen Umzugsspediteuren Stundenlöhne zwischen 29 Euro und 35 Euro. Als Schmerzgrenze gelten 25 Euro pro Stunde, was nichtsdestotrotz vielfach unterboten wird. Stundenlöhne jenseits der 40-Euro-Marke sind selten zu veranschlagen und werden ggf. für Leistungen von Umzugsspezialisten, wie Möbelschreiner, die Möbel umarbeiten, berechnet.
Vor diesem Hintergrund muss jedem potentiellen Auftraggeber einleuchtend sein, das Preisnachlässe von 40, 50 oder 60 Prozent unrealistisch sind, wie es jedoch gerne denjenigen in Aussicht gestellt wird, die Umzugsangebote nur möglichst gewissenhaft vergleichen sollen. Ohne Qualitätsabstriche lassen sich derartige Dumping-Preise nicht realisieren.
Tipp: Lassen Sie bei der Auftragsvergabe den gesunden Menschenverstand walten und nehmen Sie insbesondere das billigste Angebot kritisch unter die Lupe, verbunden mit der Frage, warum der betreffende Dienstleister die angefragte Leistung wohl besonders preiswert anbieten kann.
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Kommentar von Jorg Mühlenberg, Marktforscher der Umzug AG, München
Kosten von Umzugsunternehmen – Abziehen beim Umziehen?
Verfolgt man manche TV-Berichterstattung so könnte man leicht den Eindruck gewinnen, die Möbeltransportbranche gehörte zu den unseriösesten Dienstleistern hierzulande. Marktuntersuchungen belegen allerdings das Gegenteil. Nichtsdestotrotz fühlten sich im Jahr 2015 gleich mehrere TV-Sender dazu berufen „verbraucherschützend“ aufzuklären indem man vor den vermeintlich flächendeckenden & unseriösen Machenschaften von Umzugsunternehmen warnte.
Stern-TV versuchte sich an einem Test mit versteckter Kamera inkl. Lockvögeln in Berlin „Wie gut arbeiten Umzugsunternehmen?“ – Insider wurden u. a. stutzig darüber, dass ausschließlich Low-Budget-Firmen geprüft wurden. Neben Studiogast Markus Sonnen hatte der Beitrag wenig kompetentes zu bieten; abgesehen von „zum Teil unglaublichen Ergebnissen“ natürlich.
Wesentlich fundierter ging das ZDF im Wiso-Tipp mit dem Thema ans Werk. Allerdings nervt die Berichterstattung mit den einschläfernden Aussagen einer Betroffenen namens Arietta Cropp, offensichtlich ein Zugeständnis an jene TV-Zuschauer, denen heutzutage alles möglichst personalisiert präsentiert werden muss. Keine journalistische Distanz zeigte die Wiso-Verantwortliche Claudia Davies zudem, in dem sie wochen- und monatelang im Internet unverhohlen die Vermittlungsdienste von Axel Springer empfahl. Parteiisch zu empfehlen ist beim ZDF durchaus Usus – wie uns auch der Hinweis auf die Firma Verivox im „heute journal“ bereits zeigte.
Der WDR will da natürlich nicht nachstehen. Diesmal sind Verena & Dominike die Protagonisten in der Umzugs-Homestory auf dem Weg von Bonn nach Wuppertal.

Wie im Fall von Mehraufwendungen verfahren wird, ist im Vorfeld abzuklären. Ein Sicherungspfand ist immer als grenzwertig einzustufen und rechtlich umstritten. Sofern die Inpfandnahme von Wohnungsgut prompt, konsequent und ohne Dialogbereitschaft von der Umzugsfirma vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob das Unternehmen diese Vorgehensweise häufiger in Anspruch vornimmt.
Hier helfen natürlich Beurteilungsforen und im WDR-Beitrag ist es absolut richtig darauf hinzuweisen das Transportfirmen, die am Preislimit agieren, häufiger von der Möglichkeit des Pfandrechts Gebrauch zu machen und wie man sich dagegen wehrt.
Auf wdr.de finden sich deshalb auch unter dem Beitrag “Ärger mit Umzugsunternehmen“ und „Mehr zum Thema“ Artikelverweise im besten Bildzeitungs-Stil wie „Umzugsunternehmen – Hilfreich oder zusätzlicher Stress?“ und „Wahnsinnsakt Umzug: Überraschungen aller Art“. Eine besonders innige Verbindung scheint Redakteur Marco Müller mit der Verbraucherzentrale Sachsen eingegangen zu sein. Deren Rechts-Expertin Anne-Katrin Wiesemann warnt eindringlich vor „Abzocke“, „zu hohen Abrechnungen“, „Briefkastenfirmen“, „davor über den Tisch gezogen zu werden“ und rät im Extremfall dazu die Polizei zu verständigen.
Liebes WDR-Markt-Team – wie wäre es bei der nächsten Berichterstattung zu Umzugsthemen mit Titeln wie: „Umzug hinter den Mauern des Grauens“, „Der wahnsinnige Umzugskünstler“, „Die Rache des Möbeltransporteurs“, „In den Klauen des Transportberaters“, „Alarm in Umzugszone 7“ und natürlich, mein persönlicher Favorit „Die Schreckenskammer des Dr. Umz“.
„Was ist wirklich dran, am bösen Umzugsmann?“
Verbraucherschützerin Wiesemann rät im Internet auf wdr.de dazu Festpreise zu vereinbaren. Die Rechtsexpertin ist sicherlich im juristischen Gebiet bewanderter als in der Umzugspraxis. Richtig ist, dass sich viele Auftraggeber wünschen, Festpreise auszuhandeln und gelegentlich bietet dieser Punkt Reibungspotentiale in der Praxis.

Grundsätzlich gilt: Alle Festpreisvereinbarungen ohne Ortbegehung bergen z. B. von vorne herein ein hohes Risiko der Unseriösität und zwar sowohl in der Form, die die Forderung des Kunden betrifft, als auch bzgl. der Zusage der Umzugsfirma (!).
Wer eine Umzugsfirma verbindlich beauftragt, die einen Ortstermin ablehnt, der liebt das Risiko, wie die Privatleute im WDR-Beitrag. Gerade bei größeren Umzugsprojekten (ab 120 qm) finden sich zudem fast immer Sonderwünsche des Kunden, die kalkulatorisch im Vorfeld kaum zu veranschlagen sind.
Die Festpreis-Forderung resultiert aus einer gewissen Haltung, nämlich der, dass Möbeltransportunternehmen Preise nach oben frisieren wo immer es nur geht. Allerdings: Wer Gegebenheiten (Hindernisse) verschweigt, wie einen untypischen Höhenunterschied beim Erdgeschoss-Transport aufgrund zusätzlicher Stufen (wie im WDR-Beitrag geschildert) der kann sich keinesfalls auf die Preise des Ursprungsangebotes berufen.
Merke: Beim Zahnarzt kosten zwei neue vordere Schneidezähne doch auch zwei neue Schneidezähne und nicht nur ein neuer Schneidezahn nur weil ich bei der telefonischen Terminreservierung angegeben habe, das mir nur ein Schneidezahn fehlt.
Hat man einen seriösen Dienstleister ausfindig gemacht, beispielsweise einen, der nicht bereits im Vorfeld um 50 Prozent bessere Angebotspreise als die Konkurrenz verspricht, dann bleibt es i.d.R. auch bei einer Preistreue, sprich bei jenen Kosten, die im Angebot veranschlag wurden. Sonderwünsche ausgenommen.
„Schrei, wenn der Möbelpacker kommt!“
In zukünftigen TV-Berichterstattungen wäre es wünschenswert, wenn man sich mit dem Thema der Angebotspraxis quantitativ beschäftigen würde und zwar nicht nur aus der simulierten Sicht von Medienmachern oder Rechtsexperten sondern im Dialog mit echten Kunden und authentischen Branchenvertretern. Mit umfassenden Recherchen gewinnt nämlich jeder Beitrag wesentlich mehr an Glaubwürdigkeit, als mit Hetze und Halbwissen.
Übrigens: Die Befragung von 2.000 Personen zum Aspekt „Kundenzufriedenheit von Umzugsfirmen“ bescheinigen der Möbeltransportbranche exzellente Werte - im generellen Urteil ergibt sich für die Umzugsbranche in Deutschland ein sehr erfreulicher Wert von 89 % zufriedener (54 %) beziehungsweise sogar sehr zufriedener Kunden (35 %) – Quelle Umzugsstudie 2014.
Offen bleibt, welche Marktdaten RTL, das ZDF und der WDR nutzen. Keine der hier genannten TV-Berichterstattung referenziert Quellen und Zahlen bzw. der von „Ärger mit Umzugsunternehmen-Betroffenen“ in Deutschland. Verharmlost werden soll freilich nichts.
Doch lassen sich schwarze Schafe und Einzelschicksal auch bei einem Zahnarztbesuch, im Zoo und bei Reiseveranstaltern finden. Zur Sorgfaltspflicht erstzunehmender, journalistischer Berichterstattungen gehört die Wertung wie oft Betrugsfälle in der Praxis auftreten. Doch das kümmert RTL, ZDF und WDR offensichtlich nicht.
Existieren Unterschiede zwischen einem Kostenvoranschlag und einem kostenlosen Angebot?
Ja, entgegen der weitverbreiteten Ansicht finden sich tatsächlich Unterschiede, wenngleich auch nur in Nuancen. Details regeln die Paragraphen §§ 650 & 632 im Bürgerlichen Gesetzbuch (Kostenvoranschlag) sowie §§ 145 bis 150 BGB (Angebot).
- Ein Angebot ist immer kostenlos.
- Ein Angebot ist immer verbindlich, es sei denn die Bindung wurde seitens des Möbelspeditionsunternehmens eingeschränkt.
- Bis zur Beendung der formulierten Frist ist das Angebot für den Unternehmer bindend.
- Ein Kostenvoranschlag ist detaillierter strukturiert als ein Angebot.
- Die Rechnungssumme sollte nicht mehr als 20 Prozent der veranschlagten Preishöhe eines Kostenvoranschlags überschreiten.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann Berechnungskosten mit sich ziehen, doch nur sofern dies explizit vereinbart wurde.
Kosten sparen beim Umziehen

Unser Schwerpunktthema zeigt auf, wo sich ohne große Anstrengungen sparen lässt. Die besten Tipps zur Kosteneinsparung beim Umziehen finden sich hier.
Kostenvoranschlag anfordern

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern eine finanzielle Unterstützung, wenn diese berufsbedingt umziehen.
Grundvoraussetzung für eine Übernahme der Umzugskosten ist ein Kostenvoranschlag, der sich am besten (einfach und im Handumdrehen quasi) online anfordern lässt. Wie das genau funktioniert, erfährt man hier.